Rechtliches

Krank im Sommerurlaub - Urlaubstage retten

14.07.2025

Gibt es etwas Besseres, als im Urlaub die Seele baumeln zu lassen und neue Kraft zu schöpfen? Aber was, wenn Krankheit die Erholung stört - Arbeiterkammer und Gewerkschaft klären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit?


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Sommerzeit ist Urlaubszeit – doch was tun, wenn statt Sonnenschein plötzlich Fieber, Magen-Darm oder ein grippaler Infekt das Urlaubsprogramm durchkreuzen? Viele Beschäftigte wenden sich mit genau dieser Frage aktuell an die Arbeiterkammer und den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Denn kaum jemand kennt die arbeitsrechtlichen Regeln genau – vor allem, wenn es um Urlaub und Krankheit geht.

Urlaub trotz Krankheit verloren? Nicht unbedingt!
Grundsätzlich gilt: Wer im Urlaub krank wird, kann sich nicht wirklich erholen – deshalb schützt das Gesetz die Arbeitnehmer in solchen Fällen. Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand länger als drei Kalendertage, dann werden diese Tage nicht vom Urlaub abgezogen. Sie werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben.
„Aber Achtung: Entscheidend ist die richtige Vorgehensweise“, weiß Verena Weilharter, Arbeitsrechtsexpertin beim ÖGB. Damit die Urlaubstage tatsächlich wieder gutgeschrieben werden, muss:
1. der Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informiert werden, und
2. eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit eingeholt und vorgelegt werden.
Die ärztliche Bestätigung muss spätestens beim Dienstantritt nach dem Urlaub vorgelegt werden. Die Arbeiterkammer erklärt dazu ergänzend: Der Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Beispiel aus der Praxis: Wie wird gerechnet?
Ein Beispiel macht es deutlich: Eine Arbeitnehmerin ist zwei Wochen im Urlaub, ihre regulären Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Wird sie von Freitag bis Montag krank, dann sind das vier Kalendertage – also mehr als drei. In diesem Fall zählen Freitag und Montag nicht als Urlaubstage, weil es sich um reguläre Arbeitstage handelt und die Krankheit ausreichend lange gedauert hat.

Wichtig: Urlaub verlängert sich nicht automatisch
Ein weitverbreiteter Irrtum: Die Krankenstandstage verlängern den Urlaub nicht automatisch. Der Urlaub endet am ursprünglich vereinbarten Datum – auch dann, wenn man zwischenzeitlich krank war. Will man die verlorenen Urlaubstage später nutzen, muss eine neue Urlaubsvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
Krankheit im Ausland: Was ist zu beachten?
Auch im Ausland gelten die gleichen Grundregeln – allerdings mit einer wichtigen Zusatzpflicht: Wird man im Ausland krank, braucht man neben der ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung, dass die ausstellende Ärztin oder der Arzt im jeweiligen Land zugelassen ist. Besonders wichtig ist das, wenn die Krankmeldung nicht auf Deutsch verfasst ist. Diese Bestätigung kann man z. B. beim österreichischen Konsulat oder der Botschaft im Urlaubsland erhalten.
Ausnahme: Wurde man im Krankenhaus behandelt und stammt die Krankmeldung direkt von dort, ist keine zusätzliche Bestätigung notwendig.

Ausland und Sozialversicherung: Die EKVG nicht vergessen
Wer im Ausland ärztliche Hilfe braucht, sollte vorab klären, ob und wie die österreichische Sozialversicherung die Kosten übernimmt. Dies hängt vom Urlaubsland ab. Hier hilft eine vorherige Abklärung mit der Sozialversicherung.
Wichtig ist auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Diese muss vollständig ausgefüllt und gültig sein.

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