Neue Impf-Verordnung für Blauzungenkrankheit

13.08.2009

In Österreich wurde die Bekämpfungsverordnung für die Blauzungenkrankheit geändert. Damit ist auch die Ausgangslage für die Impfung gegen diese Tierseuche grundlegend neu: Aus einer verpflichtenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, deren Kosten der Bund trägt, ist eine Erlaubnis zur Impfung geworden, deren Kosten die Landwirte zu tragen haben. In Summe geht es um 15 Mio. Euro, die die heimischen Bauern ab Herbst 2009 selbst bezahlen sollen.

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"So kann man mit uns nicht umgehen", protestierte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Gerhard Wlodkowski, gegen die Kostenbelastung. Noch vor einem Jahr habe man die Blauzungenkrankheit im Gesundheitsministerium eindeutig als "Seuche" eingestuft, was eine verpflichtende Impfung zur Folge hatte. Nun soll es sich auf einmal nicht mehr um eine Seuche handeln - "aus Budgetknappheit", wie der Kammerpräsident zur APA sagte.

In Ländern wie Frankreich oder Deutschland habe sich gezeigt, wie schnell sich die Blauzungenkrankheit bei den gefährdeten Tierarten (Rinder, Schafe und Ziegen) ausbreiten könne und welchen großen wirtschaftlichen Schaden sie in der Landwirtschaft anrichte. "Wir sollten nicht auf den Gesundheitsstatus in Österreich nicht verzichten. Die Krankheit kann rasch zur Seuche werden, daher sollten wir zielstrebig den eingeschlagenen Weg fortführen und die Gesundheit der Tiere in den Vordergrund stellen", sagte Wlodkowski.

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