Leerverkäufe deutscher Finanzaktien wieder erlaubt

01.02.2010

In Deutschland sind hochspekulative Geschäfte mit deutschen Finanzaktien wieder erlaubt. Die Aufsichtsbehörde BaFin ließ das seit anderthalb Jahren geltende Verbot ungedeckter Leerverkäufe am Montag auslaufen. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich in den vergangenen Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne.

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Die Behörde prüfe aber weiter die Entwicklung an den Märkten und werde bei einer Verschärfung neue Leerverkaufsregeln erlassen. In Österreich läuft das Verbot noch bis Ende Februar. Über eine Verlängerung wirde erst knapp davor entschieden.

In Österreich befristete das Verbot Aktien der Erste Group, Raiffeisen International (RI), UNIQA und Vienna Insurance Group (VIG - Wiener Städtische). Die letzte Verlängerung war bereits die sechste Verlängerung nach der erstmaligen Untersagung im Oktober 2008.

Das BaFin-Verbot bezog sich auf den Handel mit elf deutschen Finanzwerten wie die Aktien von Deutscher Bank, Commerzbank, Postbank, Deutscher Börse und Allianz. Die BaFin hatte gemeinsam mit anderen Aufsehern rund um den Globus im September 2008 nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers bestimmte Leerverkäufe untersagt, um die Märkte zu stabilisieren.

Bei Leerverkäufen wetten Investoren wie Hedgefonds auf fallende Kurse. Sie leihen sich Aktien von anderen Anlegern, verkaufen diese Papiere und versuchen, sich anschließend billiger wieder einzudecken. Bei ungedeckten Leerverkäufen haben sich die Investoren noch nicht einmal die Papiere geliehen, was die Risiken weiter erhöht. Diese Geschäfte können den Abwärtstrend einer Aktie drastisch beschleunigen.

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