Ermittlungen

Mehr Geld: Finanz glaubt KHG nicht

08.08.2013

Für Grasser-Anwalt Ainedter ist das "alter Wein in neuen Schläuchen".

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Neben dem berüchtigten Schwiegermuttergeld hat die Polizei weitere Einzahlungen auf Konten des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ, ÖVP) unter die Lupe genommen, berichtet das aktuelle "Format". Das Geld soll diesmal nicht von der Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota stammen, sondern von seinen Eltern und seiner Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser - unter anderem für die gemeinsame Hochzeit. Die Finanz und die Polizei bezweifeln das allerdings. Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ist das "alter Wein in neuen Schläuchen".

Dem Magazinbericht zufolge soll Grasser mehr Bargeld aus unbekannten Quellen erhalten haben als jene 500.000 Euro, die Grasser für seine Schwiegermutter mittels Geldtransfer in bar über die Schweizer Grenze veranlagt haben will. "Es geht um rund 1,6 Millionen Euro", zitiert "Format" einen mit den Buwog-Ermittlungen Vertrauten. Das Bargeld solle in mehr als 20 Tranchen auf Konten von "KHG" bzw. ihm nahestehenden Briefkastenfirmen gelandet sein - rund die Hälfte davon während seiner Zeit als Finanzminister.

Das Magazin bezieht sich laut Eigenangaben auf Berichte des Bundeskriminalamts und der Großbetriebsprüfung Wien. "In Bezug auf die vorliegenden Konten wurden von der Betriebsprüfung (vierzehn) nicht nachvollziehbare Bareingänge festgestellt", heißt es "Format" zufolge in einer Aufforderung des Finanzamts an Grasser vom 26. Jänner 2012.

Rückerstattung
Eine Bareinzahlung vom 27. Februar 2006 über 149.000 Euro sei in Grassers Stellungnahme, verfasst vom Steuerberater Ernst & Young am 5. März 2012, als Rückerstattung der "Kosten der gemeinsamen Hochzeit und Bezahlung weiterer Rechnungen" durch seine Ehefrau erklärt worden. Für die Ermittler bleibt laut "Format" ungeklärt, warum die Rechnungen für Catering, Musik und Co. vier Monate nach der Hochzeit, die am 22. Oktober 2005 stattfand, refundiert wurden.

"Bareinzahlungen der Jahre 2006 und 2007 über insgesamt 51.500 Euro" seien gegenüber der Finanz als "Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und -erhaltung durch Fiona Pacifico Griffini-Grasser" tituliert worden.

Insgesamt soll Fiona Pacifico Griffini-Grasser ihrem Ehemann - laut Grasser - in zwei Jahren 200.500 Euro in bar übergeben haben. Die Swarovski-Erbin entschlage sich "aus Familienräson" der Aussage.

Geld von den Eltern
Auch von seinen Eltern will Grasser Geld bekommen haben. "Folgende Einzahlungen stellen steuerfreie Sparbuchschenkungen sowie Gelegenheitsgeschenke von Karl und Christa Grasser dar", zitiert "Format" aus dem Ernst&Young-Schreiben an das Finanzamt. Es gehe um 72.672,83 Euro ("Schenkung eines Sparbuchs") sowie ein "Weihnachts-und Geburtstagsgeschenk" (15. Jänner 2004) und ein "Hochzeitsgeschenk" (18. Oktober 2005) über je 10.000 Euro Cash.

"Das sind alles uralte Ermittlungsergebnisse", meinte dazu Grassers Anwalt Ainedter am Donnerstag. Grasser habe die Herkunft der Gelder "ganz genau nachgewiesen". Seine Eltern hätten die Geschenke belegt. "Das ist alles vollkommen aufgeklärt und strafrechtlich völlig irrelevant", sagte Ainedter. Auf die Frage, warum Grassers Ehefrau dazu schweigt, meinte der Rechtsvertreter: "Sie hat sich generell der Aussage entschlagen, weil sie mit dem ganzen nichts zu tun hat. Das ändert nichts daran, dass sie ihm das Geld gegeben hat."

624.000 Euro in bar
Das "Format" zitiert weiters aus einem Polizeibericht vom April 2012, der sich mit einem Konto bei der Hypo Investment Bank (HIB) Liechtenstein befasst, auf dem ein Teil der Buwog- und Terminal-Tower-Provisionen gelandet sein sollen: "Von 24. Februar 2006 bis 29. September 2008 (wurden) vom Konto der HIB Liechtenstein Nr. 800.415, welches nach den bisherigen Ermittlungen Mag. Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist, ein Betrag von insgesamt 624.000 Euro in 16 Tranchen bar abgehoben. Es konnte bisher nicht nachvollzogen werden, was mit dem Geld geschehen ist."

Grasser hat stets dementiert, bei Amtsgeschäften in seiner Zeit als Finanzminister persönlich profitiert zu haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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