4.253 Anzeigen bisher

70 Prozent für Raucherräume in Lokalen

08.04.2010

Lediglich 19 % wünschen sich einen totalen Bann von Tabakqualm. Größer als das Bedürfnis der Gäste ist die Bereitschaft der Wirte für ein totales Verbot: 32 % können einer solchen Regelung etwas abgewinnen, der Rest ist für Raucherbereiche. Das hat die vom IFES durchgeführte Evaluierung des Gesundheitsministeriums ergeben.

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Dabei wurde auch Bilanz gezogen über Verstöße gegen das seit 1. Jänner 2009 geltende Rauchverbot mit Ausnahmeregelungen: Insgesamt wurden dem Gesundheitsministerium seitens der Länder 4.253 Anzeigen gemeldet, 3.491 davon betrafen Wirte. Bei dem Rest handelte es sich um Raucher, die unerlaubt zur Zigarette griffen (673) sowie Inhaber von Einkaufszentren (89).

Bei zwei Drittel der Verstöße von Lokal-Betreibern war eine widerrechtliche Raucherlaubnis das Problem, der Rest betraf Kennzeichnungsmängel. Der Großteil der Anzeigen - 1.665 - entfiel auf Wiener Gastronomen. Eine führende Rolle übernahmen außerdem Gastro-Betriebe in Einkaufszentren, die sich 45 % aller Anzeigen (1.580) einhandelten, auch hier hatte wiederum die Hälfte ihren Geschäftssitz in der Bundeshauptstadt. Nicht inkludiert ist in der Statistik das Bundesland Salzburg, das als einziges keine Daten an das Ministerium übermittelte.

Insgesamt erhielt der Nichtraucherschutz in der Gastronomie seitens der Bevölkerung die Durchschnittsnote 2,9. Die derzeitigen Maßnahmen halten 20 % der Bevölkerung für hervorragend oder sehr gut. 37 % bezeichneten diese als "ziemlich gut" und 40 % zeigten sich nicht zufrieden.

Die Mehrheit (59 %) ist dafür, dass Österreich punkto Tabakkonsum in der Gastronomie seinen bisherigen Weg fortsetzt. Demgegenüber plädierten 41 % für strikte Bestimmungen. Ein Anliegen ist vielen der Nichtraucherschutz in Einkaufszentren: 41 % beurteilten Rauchfreiheit dort als sehr wichtig, 32 % messen Tabakqualm beim Shoppen kaum bis gar keine Bedeutung bei.

Stöger will Verbote in Lokalen nicht verschärfen

Der Nichtraucherschutz in Österreichs Lokalen bleibt wie er ist, bei Verstößen soll es künftig aber saftigere Strafen geben. Zu diesem Ergebnis kommt die Evaluierung des umstrittenen Gesetzes seitens des Gesundheitsministeriums. "Ich sehe derzeit keine Änderung für notwendig. Das Tabakgesetz muss umgesetzt werden und wenn es umgesetzt wird, entspricht es dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung", betont Gesundheitsminister Alois Stöger.

"Die Österreichische Bevölkerung befürwortet das Tabakgesetz mehrheitlich, unter einer ganz zentralen Voraussetzung: Sie wollen, dass das Gesetz eingehalten wird", beurteilte Stöger dieses Ergebnis. Wichtig sei eine klare Trennung sowie eine funktionierende Umsetzung. Bezüglich letzterem bestehe "Nachholbedarf", da die unterschiedliche Handhabung der Kontrollen in den Bundesländern "ein bisschen kritisch" zu beurteilen sei.

"Die Qualität der Umsetzung ist nicht so, wie ich mir das als Gesundheitsminister erwarte", kritisierte Stöger. Aus diesem Grund will er Verstöße künftig stärker sanktionieren: "Ich habe einen Prüfungsauftrag erteilt, inwieweit ich einen Weisungsauftrag habe, wie die Höhe der Strafe auszusehen hat." Die Geldbußen sollen die Wirte je nach wirtschaftlicher Ertragslage empfindlicher treffen, angedacht wird eine individuelle Strafbemessung. "Und es wird im Wiederholungsfall schwierig für den Wirt und sehr, sehr teuer", ergänzte Stöger. Die Verantwortung, wie kontrolliert wird, bleibt weiter den Bezirksverwaltungsbehörden vorbehalten.

Kryptisch drückte sich der Minister bezüglich eines möglichen Außerkraftsetzens der österreichischen Regelung durch die EU aus: Angesichts der Wünsche der Bevölkerung könne er aus österreichischer Sicht ein Beibehalten des Gesetztes zumindest für diese Funktionsperiode des Nationalrats garantierten, erklärte er. "Ich kann nicht ausschließen, dass die Arbeitnehmerschutz-Bedingungen steigen werden, auch auf Druck der EU." Trotzdem gehe er davon aus, dass die Thematik grundsätzlich eine nationale Angelegenheit bleiben werde.

"Ich will, dass das Tabakgesetz tatsächlich umgesetzt wird. Es kann sich keiner mehr ausreden", so Stögers Botschaft an die Wirte. "Ab 1. Juli darf es kein Herumlavieren mehr geben. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, wird bestraft." Das Ende der Übergangsfrist mit 30. Juni wird nicht verlängert. Verbessern will Stöger die derzeit noch mangelhafte Umsetzung mit einer bewusstseinsbildenden Kampagne, einer Arbeitsgruppe zum Thema Kinder- bzw. Jugendgesundheit und Rauchen sowie durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer. Diesbezüglich fand am Mittwoch bereits ein längeres Gespräch mit WK-Präsident Christoph Leitl statt.

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