EU-Luftverkehrsabkommen mit Aserbaidschan

07.07.2009

Die Europäische Union und Aserbaidschan haben ein Luftverkehrsabkommen unterzeichnet, das allen europäischen Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit gibt, Flüge zwischen Aserbaidschan und jedem EU-Mitgliedstaat durchzuführen. Dieses Abkommen soll die Grundlage für eine weitere Stärkung der Luftverkehrsbeziehungen zwischen den beteiligten Partnern bilden, teilte die EU-Kommission in einer Aussendung mit.

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EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani sprach von einem "wichtigen Schritt in unserer Luftfahrtaußenpolitik" und einem "weiteren Baustein unserer Nachbarschaftspolitik". "Das Abkommen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Luftfahrtunternehmen in der EU nicht mehr rein nationale Luftfahrtunternehmen sind. Alle Luftfahrtunternehmen der EU erhalten nun diskriminierungsfreien Zugang zum Luftverkehrsmarkt zwischen der EU und Aserbaidschan", sagte Tajani.

Die bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Aserbaidschan und 19 EU-Mitgliedstaaten werden durch das neue "horizontale" Abkommen nicht ersetzt, sondern vielmehr mit dem EU-Recht in Einklang gebracht. Wichtig ist dabei, dass durch das Abkommen staatszugehörigkeitsbedingte Beschränkungen in den bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Aserbaidschan beseitigt werden. So erlaubt das Abkommen jedem Luftfahrtunternehmen der EU den Flugbetrieb zwischen Aserbaidschan und jedem EU-Mitgliedstaat, sofern dieser ein bilaterales Luftverkehrsabkommen mit Aserbaidschan geschlossen hat und freie Verkehrsrechte verfügbar sind.

Die EU hat 38 dieser "horizontalen" Abkommen mit Partnerländern ausgehandelt und so die Übereinstimmung von über 650 bilateralen Luftverkehrsabkommen mit dem Gemeinschaftsrecht hergestellt. Die Zahl der zwischen der EU und Aserbaidschan beförderten Fluggäste verdreifachte sich zwischen 2000 und 2007 auf mehr als 210.000 Personen jährlich. Die wichtigsten Märkte in der EU sind das Vereinigte Königreich, Deutschland und Österreich, hieß es in der Aussendung.

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