Tabakgesetz: Gergely trotz VfGh-Niederlage zufrieden

23.10.2009

Die Beschwerde von Szenewirt Stefan Gergely gegen das Tabakgesetz ist zwar vom VfGH abgewiesen worden, trotzdem zeigt er sich mit dem Entscheid zufrieden.

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© TZ Oesterreich Lisi Niesner
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Grund ist die Klarstellung des Höchstgerichts, dass Raucherzimmer und Nichtraucher-Raum nebeneinander platziert sein können. Wie Gergely betont, bringe der Entscheid "eine Hilfe für die Gastronomen, die nunmehr wissen, wie sie bei der Abtrennung von Raucherräumen in ihren Lokalen vorgehen müssen, um dem Tabakgesetz zu entsprechen".

Gergely interpretierte den Gesetzestext ursprünglich derart, dass es eine vollständige Trennung der Lufträume erfordere. Dies wäre für die Gastronomie undurchführbar gewesen. Dass nunmehr die Tür zwischen den Räumen zwischenzeitlich geöffnet sein kann, erleichtert den Wirten das Leben: "Mit dieser Klarstellung kann ich als Gastronom gut leben." So könnten auch mit lüftungstechnischen Maßnahmen effiziente, dem Erkenntnis der Höchstrichter entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Dass das Erkenntnis mit einer Abweisung verbunden war, sei unerheblich, meinte Gergely. Abgewiesen wurde zwar der Antrag auf Aufhebung der inkriminierten Sätze im Gesetz, stattdessen habe jedoch der VfGh selbst eine - die Verwaltungsstrafbehörden bindende - Klarstellung vorgenommen. Es sei zu hoffen, dass "die Schmutzkübel-Kampagnen der militanten Rauchgegner nunmehr ein Ende finden".

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