Skandal um konfiszierte Meinl-Akten

03.09.2009

Beschlagnahmtes Material wurde der Meinl Bank nicht retourniert, obwohl das Gericht es offenbar nicht braucht. Die Bank darf nur kopieren.

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© TZ Oesterreich Pauty Michele
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Die Mühlen der Justiz in der Causa Meinl mahlen nicht nur mit erheblichen Pannen, sondern auch mit absurden Nebengeräuschen. Konkret: Bei den Hausdurchsuchungen im Meinl-Imperium vor einem halben Jahr wurden kiloweise Aktenordner beschlagnahmt, von denen ein Großteil in Kisten im Keller des Gutachters Thomas Havranek lagert.

Für die Arbeit des (mittlerweile wegen Befangenheit abberufenen) Sachverständigen scheint dieses Material irrelevant zu sein – der Meinl Bank geht es im Tagesgeschäft allerdings ab. Ein Ersuchen um Rückgabe wurde abgelehnt – man könne aber beim Sachverständigen Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien anfertigen lassen, hieß es. Preis pro Seite laut Gerichtsgebührengesetz: ein Euro.

Irre Kosten

Das würde sich bei einem Volumen von locker 100.000 Seiten also auf stolze 100.000 Euro summieren. Für Unterlagen, die der Bank gehören – und vom Gericht offenbar nicht benötigt werden. Und die 100.000 Euro sind wohl noch zu niedrig angesetzt. Weil der Staatsanwalt wissen müsse, was vervielfältigt wird, wäre jede entsprechende Seite doppelt zu kopiert, ist zu hören. Inklusive der Exemplare für den Staatsanwalt müsste Meinl für eigene Akten also bis zu 200.000 Euro hinblättern.

"Absurdität“

"Diese erneute Absurdität ist ein weiteres eklatantes Beispiel für eine Kampagne gegen die Meinl Bank, die den Behörden immer mehr entgleitet. Anstatt die Konsequenzen aus der Tatsache zu ziehen, dass ein unfähiger Gutachter wegen Befangenheit abberufen werden musste, soll jetzt offenbar die Bank auf Umwegen die Zeche für dessen teure, aber nutzlose Arbeit zahlen“, so Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl.

Gutachter-Entscheidung. Rund 800.000 Euro hat die Tätigkeit Havraneks das Gericht (den Steuerzahler) bisher gekostet. Gegen seine Abberufung hat die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet darüber voraussichtlich in 2–3 Wochen.

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