Vorerst

Sonntagsöffnung: Lugner gibt auf

13.04.2015

Der Baumeister ist erneut mit einer Beschwerde vor dem VfGH abgeblitzt.

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© TZ ÖSTERREICH/Artner
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Seit der Eröffnung der Lugner City in Wien vor knapp 25 Jahren kämpft Betreiber Richard Lugner für die Sonntagsöffnung. Nun ist er zum zweiten Mal mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Im Jahr 2012 blitzte Lugner bereits mit einer Klage ab. "Ich gebe auf", zeigte er sich im APA-Gespräch resigniert.

Einschränkung

Um dann wenig später sein Aufgeben wieder einzuschränken. "Vielleicht tue ich noch einmal was. Ich lasse es jetzt einmal ein Jahr ruhen", so der 82-jährige Baumeister. Er habe in den Rechtsstreit um die Sonntagsöffnung schon "viel Geld hineingepulvert".

Während sich die alte VfGH-Beschwerde nur gegen den Eingriff in die Erwerbsfreiheit richtete, wurden bei der aktuellen Beschwerde zahlreiche Punkte wie das Recht auf unternehmerische Freiheit, der Gleichheitsgrundsatz sowie das Eigentumsgrundrecht angefochten. Der Antrag von Lugner und weiteren Shop-Betreibern der Lugner-City, drei Paragrafen des Öffnungszeitengesetzes 2003 als verfassungswidrig aufzuheben, hat der Verfassungsgerichtshof nun aber abgewiesen.

Auch "allfällige Defizite" in der Vollziehung der Ausnahmeregelungen für das Öffnen an Sonn- und Feiertagen würden "den Grundtatbestand in einem Fall wie diesem nicht verfassungswidrig" machen, schreibt der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung.

Benachteiligung?
Lugner sieht sich als Shoppingcenter-Betreiber gegenüber Supermärkten an Bahnhöfen und den rund 300 Tankstellen-Supermarktshops in Österreich benachteiligt, die an Sonn- und Feiertagen offen halten dürfen. Diese Privilegien seien "nicht gerechtfertigt", kritisiert er. Heutzutage sollten alle Geschäfte am Sonntag aufsperren dürfen, weil es andere Bedürfnisse als noch vor 20 Jahren gibt. "Die Sozialpartnerschaft legt sich aber quer. Wir sind bei den Öffnungszeiten das absolute Schlusslicht in Europa", zeigte sich Lugner wieder gewohnt kämpferisch. Religiöse Gründe für den freien Sonntag lässt er nicht gelten. "Sogar in Italien, wo der Papst residiert, haben sie offen."

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