Wegen Schadenersatz

Telekom-Aktionäre scheitern mit Klage

16.05.2012

Oberlandesgericht Frankfurt weist Anlegerklage gegen Telekom ab.

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Schlappe für Telekom-Aktionäre: Im größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte wies das Oberlandesgericht Frankfurt die Schadenersatzklage von Anlegern gegen die Deutsche Telekom ab. Gut 16.000 Kleinaktionäre, die vor mehr als zehn Jahren Geld in die Aktie investierten, forderten von der Telekom insgesamt 80 Mio. Euro Schadenersatz.

 Die Deutsche Telekom habe aber seinerzeit richtig gehandelt und die Anleger ausreichend informiert, sagte die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier-Ammann am Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch. "Ein Fehler im Prospekt zum dritten Börsengang der Deutschen Telekom konnte nicht festgestellt werden." Anlegeranwalt Andreas Tilp kündigte umgehend an, gegen das Urteil in der nächsten Instanz vorgehen zu wollen - das ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Telekom begrüßte den Richterspruch. "Die Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung, die wir im ganzen Verfahren geäußert haben", sagte ein Konzernsprecher.

Exemplarischer Fall eines schwäbischen Pensionisten geklärt
In Frankfurt wurde exemplarisch der Fall eines schwäbischen Pensionisten geklärt, der 1,2 Mio. Euro forderte. Er hatte im Jahr 2000 einen Teil seiner Ersparnisse in Telekom-Aktien gesteckt. 66,50 Euro kostete eine Aktie zum Höhepunkt des Technologie- und Börsen-Hypes - zwei Jahre später waren die Titel für gerade einmal acht Euro zu haben. Viele Anleger fühlten sich getäuscht - und überzogen die Telekom mit Klagen.

Um der Prozessflut Herr zu werden, hat der deutsche Gesetzgeber für solche Fälle eine Art Sammelklage nach US-Vorbild eingeführt. Dabei wird der Fall eines Klägers exemplarisch für alle anderen geklärt. Dieses Kapitalanleger-Musterverfahren muss von zehn Klägern beantragt werden, dann wird der Fall gleich vor dem Oberlandesgericht behandelt. Anders als in den USA müssen die einzelnen Anleger aber auch dann, wenn das Musterverfahren gewonnen wird, zur Bestimmung der Schadenersatzhöhe wieder einzeln die Gerichte bemühen.

Die Kleinanleger warfen dem Dax-Konzern falsche Angaben im Börsenprospekt für den dritten Telekom-Aktienverkauf im Jahr 2000 vor. Der Bund hatte die Telekom Mitte der Neunziger Jahre nicht auf einen Schlag komplett privatisiert, sondern Schritt für Schritt Aktienpakete verkauft. Derzeit hält der Staat noch gut 30 Prozent an dem ehemaligen Telefon-Monopolisten.

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