Bereits ab April

Preis-Schock: Diese Handy-Tarife werden deutlich teurer

14.03.2023

Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen voll zu. Verträge mit Wertsicherungsklausel werden an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst).

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Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer, und zwar um bis zu 11,5 %, analysiert die Arbeiterkammer (AK).

Grund sind die Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln,  die in vielen Mobilfunkverträgen stehen und es erlauben, Gebühren an den Verbraucherpreisindex anzupassen:

Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, so die Arbeiterkammer (AK) in einer Mitteilung. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren während der Vertragslaufzeit an den Verbraucherindex anzupassen. 

Die Preiserhöhungen im Detail

  • A1 wird ab 1. April die Preise gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen um 8,5 Prozent anheben. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie zum Beispiel Handygarantien). Die Info dazu finden Kund:innen auf ihrer Rechnung.
  •  Bei Magenta steigt das monatliche Grundentgelt für Verträge mit Wertsicherungsklausel um bis zu 8,6 %. Kosten für Zusatzpakete betrifft das nicht. 
  • Drei wird die Grundgebühr mit 1. April anpassen – zwischen 8,5 und 11,5 Prozent je nach Tarif. Telefonietarife werden durchschnittlich um 2,20 Euro pro Monat mehr kosten, Datentarife durchschnittlich um zwei Euro pro Monat mehr. Die Kund:innen finden die Informationen auf ihrer Rechnung und im Web inklusive einem Indexierungsrechner.
  • Kleinere Anbieter wie etwa Hot, Spusu, georg, krone mobil, kurier mobil, yooopi. wowww, Simfonie, Rapid mobil, Raiffeisen mobil, LiWest haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • yesss hat seit 16. Jänner 2023 bei Neuverträgen eine Wertsicherungsklausel eingeführt.

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht – anders als bei sonstigen Preiserhöhungen – laut einem EuGH-Urteil durch diese Inflationsanpassung nicht.

Das sagen Mobilfunkanbieter

Der Anbieter Drei wehrt sich gegen die aus seiner Sicht „unlautere Panikmache der AK“ hinsichtlich Preisanpassungen. In allen Lebensbereichen von Miete bis Strom gebe es Wertanpassungen. Auch die Telekom-Netzbetreiber müssten mehr stemmen: „2022 haben sich die Energiekosten für uns verdrei- bis vervierfacht“, so Drei-Sprecher Tom Tesch. Auch Personal- und Mietkosten hätten sich stark erhöht. "Dank der Wertanpassung der bestehenden Verträge sind wir weiter in der Lage, die derzeit notwendigen Investitionen in den Ausbau unseres Netz auch in Zukunft zu tragen“, so Tesch.

      

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