"Two-Pack" und "Six-Pack" für EU-Budgetüberwachung

20.06.2014

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde eingeführt, um solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten. Da er jedoch vor der Krise nicht konsequent genug durchgesetzt wurde, konnte die Entstehung schwerwiegender fiskalischer Ungleichgewichte in einigen Mitgliedstaaten nicht verhindert werden. Daher wurde er u.a. mit Six-Pack und Two-Pack reformiert.

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Die Euro-Stabilitätspakt genannte Vereinbarung ist der Rahmen für die Währungsunion. Es geht um die Begrenzung von Budgetdefiziten und Staatsverschuldung in den Euro-Ländern. So darf die Neuverschuldung nicht über 3,0 Prozent und die Gesamtverschuldung nicht über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen.

Die beiden Verordnungen Six-Pack und Two-Pack ergänzen die vor der Krise erstellten EU-Regelwerke zur Verschärfung des Euro-Stabilitätspakts. Ein 2011 verabschiedetes Paket (Six Pack) sieht vor, dass mit rascher drohenden Sanktionen im Fall der Verletzungen der Budgetspielregeln die Staaten rechtzeitig daran gehindert werden, auf ihrem Schuldenpfad weiterzugehen.

Das "Two-Pack" bezieht sich auf eine verstärkte Überwachung von Budgetentwürfen, die jährlich dem Rat und der EU-Kommission bis 15. Oktober vorgelegt werden sollen, sowie auf die verschärfte Beobachtung jener Euro-Staaten, die bereits in einem übermäßigen Defizitverfahren stehen oder wegen ernster finanzieller Schwierigkeiten um Finanzhilfe ansuchen. Es soll die Transparenz der budgetpolitischen Entscheidungen der Länder der Währungsunion erhöhen.

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