US-Prozess um UBS-Steueraffäre erneut verschoben

10.08.2009

Im Steuerstreit zwischen der Schweizer Großbank UBS und dem amerikanischen Justizministerium um die Herausgabe der Daten von 52.000 Kunden hat ein Gericht in den USA den Prozess gegen die Schweizer Großbank UBS wegen Steuerhinterziehung am 7. August abermals verschoben.

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Der zuständige Richter in Miami setzte den 12. August als neuen Termin für den Verfahrensauftakt fest, um der Bank und der gegen sie klagenden US-Regierung mehr Zeit für eine außergerichtliche Einigung zu geben. Eigentlich hätte der Prozess bereits im Juli beginnen sollen, dieser Termin war dann aber auf 10. August verschoben worden.

Der außergerichtliche Vergleich über die Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS gegen die Schweizer Großbank UBS ist noch nicht unter Dach und Fach. Einige Fragen seien nach wie vor offen, erklärte der Anwalt des US-Justizministeriums, Stuart Gibson, am 7. August in einer Telefonkonferenz. Bundesbezirksrichter Alan Gold stimmte demnach dem Antrag der Parteien zu, den Prozessbeginn während einer weiteren Woche bis zum 17. August auszusetzen. In der vergangenen Woche hatten sich die Schweiz und die USA im Grundsatz auf eine außergerichtliche Lösung verständigt. Falls keine Einigung zustande kommt, soll das Verfahren gegen UBS am 10. August beginnen.

Der Steuerstreit hängt wie ein Damoklesschwert über der UBS, der wegen der damit verbundenen Unsicherheit reiche Vermögensverwaltungskunden davonlaufen. Die Schweizer Regierung sieht eine Gefährdung des Bankgeheimnisses und hat für den Fall einer Verurteilung der UBS bereits angekündigt, sie werde der Bank die Herausgabe der Daten verbieten.

Kein Notrecht für Vereinbarung mit USA

Die erneute Anwendung von Notrecht kommt für den Schweizer Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz in den Verhandlungen mit den USA um Kundendaten der Großbank UBS nicht infrage. Das sagte er am 9. August in einem Interview mit der "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens SF. Die Verhandlungen im Dossier neigten sich dem Ende zu, sagte Merz am Rande des Filmfestivals Locarno. "Der Bundesrat (Regierung) wird sich über die Eckwerte des Dossiers Rechenschaft geben und zu gegebener Zeit informieren, wie das Problem gelöst wird."

Laut dem Blatt "SonntagsBlick" soll sich die Schweizer Bundesregierung bereits am 10. August treffen, um die Vereinbarung mit den USA zu besprechen. Regierungssprecher André Simonazzi wollte diese Information auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Merz äußerte sich im Interview nicht zum Termin.

Eine Verzögerung, wie sie sich in den Verhandlungen mit den USA ergeben habe, könne in jeder Verhandlung vorkommen, sagte Merz weiter. Über die Details werde die Regierung informieren, wenn der Vertrag fertig ausgehandelt sei. "Es ist nicht ein Problem, das mit der UBS, sondern mit dem Verfahren zu tun hat."

Der Streit zwischen der UBS und der amerikanischen Steuerbehörden dreht sich um Kontodaten von mutmaßlichen Steuerbetrügern. Die USA sollen bis zu 52.000 Kundendaten von der UBS verlangen. Grundsätzlich hatten sich die UBS und die USA auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die Detailverhandlungen laufen jedoch noch. Am Freitag hatte der US-Richter den Parteien einen dritten Prozessaufschub gewährt. Notrecht hatte die Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar angewendet, als sie die UBS anwies, den USA rund 250 Kontodaten zu übergeben.

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