Bernd Osterloh unter Druck

Verdacht der Untreue bei VW-Betriebsrat

12.05.2017

Verdacht der Untreue wegen Aufwandsentschädigungen.

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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht dem Verdacht der Untreue bei Volkswagen nach. Dabei geht es der Behörde zufolge um Aufwandsentschädigungen für Betriebsratstätigkeit. Der VW-Betriebsrat bestätigte am Freitag, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang gegen aktive und ehemalige Unternehmensvertreter ermittle.

"Wir sind fest davon überzeugt, dass die bei Volkswagen geltenden Regelungen dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechen und dass auch die Eingruppierung unseres Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh durch das Unternehmen korrekt erfolgt ist", hält der Betriebsrat fest.

Volkswagen erklärte ebenfalls, sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die gesetzlichen Regeln zu halten. "Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde die Entgeltfindung des Unternehmens für Bernd Osterloh auch durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft." Dieser sei zu dem Schluss gekommen, dass die Eingruppierung von Osterloh dem Betriebsverfassungsgesetz entspreche. Das Unternehmen gehe davon aus, im Rahmen der nach einer Anzeige eingeleiteten Ermittlungen alle Fragen ausräumen zu können. Wer die Anzeige erstattet hat, teilte VW nicht mit.

Laut "Braunschweiger Zeitung" richten sich die Ermittlungen gegen das für Personal zuständige Vorstandsmitglied Karlheinz Blessing und dessen Vorgänger Horst Neumann sowie gegen den Personalchef der Marke VW, Martin Rosik und dessen Vorgänger Jochen Schumm. Die Staatsanwaltschaft selbst machte zu den Beschuldigten sowie zum Verfahrensstand wegen der laufenden Ermittlungen keine Angaben.

Das "Handelsblatt" berichtete, die Ermittler prüften, ob die Manager Betriebsräten finanzielle Vorteile gewährt hätten, die strafrechtlich als Veruntreuung von Unternehmensvermögen zu sehen sein könnten.

Der Betriebsrat betonte, die Regeln für die Vergütung von Betriebsratsräten seien im Lauf der Jahre mehrfach - auch von externen Experten - überprüft worden. "Wir gehen deshalb davon aus, dass gegenüber der Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt wird, dass die internen Regelungen sowie die konkrete Vergütung rechtskonform sind", betonte ein Sprecher des Konzernbetriebsrats. Osterloh werde vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet. "Hätte er zuletzt das Angebot, Personalvorstand des Konzerns zu werden, angenommen, wäre seine Vergütung heute um ein Vielfaches höher." Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiterhin für die Belegschaft einzusetzen.

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