Versicherung fürs Haus: Genau vergleichen!

14.08.2009

Die Prämien und Leistungen für eine kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung für ein und dasselbe Haus sind sehr unterschiedlich. Das zeigt ein AK-Test bei 13 Versicherungen von Mai bis Juli. Genau prüfen lohnt.

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Die kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung deckt Schäden am Gebäude und am Wohnungsinhalt. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahlversicherung. In der Sparte Eigenheim ist eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz enthalten. Die Sparte Haushalt hat eine Privathaftpflichtversicherung. Zusätzlich versichern kann man etwa Glasbruchschäden oder Schäden durch indirekten Blitzschlag.

Die Prämien und Leistungsunterschiede sind beträchtlich. So beträgt etwa die jährliche Prämie für ein Reihenhaus (massiv) in Wien mit 110 Quadratmeter ohne Selbstbehalt 235,20 Euro (Uniqa/Salzburger Landesversicherung) bis 511,14 Euro (HDI).

Auffallend sind die Versicherungssummen:

Uniqa/Szbg Landesversicherung

HDI

Eigenheim

217.800,00 Euro

297.000,00 Euro

Haushalt

81.420,00 Euro

99.000,00 Euro

Eigenheim-Haftpflicht

1.500.000,00 Euro

1.500.000,00 Euro

Haushalt-Privathaftpflicht

1.500.000,00 Euro

1.000.000,00 Euro


Der Test zeigt, dass die Bandbreite der Versicherungssummen in der Eigenheimsparte generell sehr groß ist: So beträgt für das Beispiel des 110-Quadratmeter-Hauses in Wien die niedrigste Versicherungssumme 157.500 Euro (VAV), die höchste 320.000 Euro (Victoria Volksbanken).

"Das heißt nicht, dass eine höhere Versicherungssumme auch immer eine höhere Prämie bedeutet", sagt AK-Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. "Die Versicherungssumme wird je nach Ausstattungskategorie und Versicherer anders festgelegt. Das bedeutet, dass die Versicherungen unterschiedlich bewerten oder kalkulieren, indem sie die Versicherungssummen pro Quadratmeter unterschiedlich festsetzen", so Kollmann.

Der VKI hat von Mai bis Juli Angebote von kombinierten Eigenheim- und Haushaltsversicherungen untersucht. Von den 24 Versicherern haben 13 geantwortet und Angebote erstellt. 11 haben an der Erhebung nicht teilgenommen. Abgefragt wurden bundesweit die Prämien für 6 Eigenheimmodelle. Die Produkte mussten enthalten: Feuer, indirekter Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Vandalismus, Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz sowie Privathaftpflicht.

Worauf Sie bei einer kombinierten Eigenheim- und Haushaltsversicherung achten sollten:

+ Überlegen Sie einen Selbstbehalt: Da die teuere Abwicklung von Kleinschäden durch einen Selbstbehalt vermieden wird, reduzieren die Versicherungen die Jahresprämie bis zu 35 Prozent. Achtung: Die Höhe des Selbstbehalts und die Prämienersparnis sind sehr unterschiedlich.

+ Kombiprodukte oder Einzelabschlüsse? Ein Kombiprodukt ist meist günstiger. Das ist nicht nur wegen der Prämie. Es werden so auch unnötige Doppeldeckungen vermieden, etwa Glasbruch in der Haushalts- und in der Eigenheimversicherung. Und: Im Schadenfall haben Sie nur einen Ansprechpartner.

+ Achten Sie bei der Kündigung, dass Eigenheim-Versicherungsverträge jährlich kündbar sind. Oft werden aber Verträge auf neun oder zehn Jahre abgeschlossen, weil es dafür einen Rabatt auf die Prämie gibt. Diese Verträge können erstmals nach drei Jahren gekündigt werden, danach gilt auch hier das jährliche Kündigungsrecht.

+ Vorsicht bei der Kündigungsfrist: Die schriftliche Kündigng muss rechtzeitig vor Ablauf innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Verträgen, die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden, beträgt die Frist sechs Monate.

+ Wird ein langjähriger Vertrag mit Dauerrabatt vorzeitig gekündigt, kann der Versicherer diesen Rabatt anteilsmäßig zurückfordern, wenn dies im Versicherungsvertrag eindeutig vereinbart wurde. Allerdings geht das nicht in unbegrenzter Höhe: Nach einem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien sind Rabattrückforderungen unzulässig, wenn die Rückforderung nach einer Kündigung teurer kommen kann als das Weiterbezahlen der Prämie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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