Teilerfolg für EVN in mazedonischem Rechtsstreit

04.09.2009

Die mazedonische EVN-Tochter, EVN Macedonia, hat laut einem Bericht von ORF Niederösterreich einen Teilerfolg im Rechtsstreit über die Begleichung von unbezahlten Rechnungen aus der Zeit vor der Privatisierung des Unternehmens zwischen 1995 und 2004 errungen.

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Demnach wurde ein erstinstanzliches Urteil, demzufolge EVN 160 Mio. Euro an den mazedonischen staatlichen Energieproduzenten ELEM bezahlen hätte müssen, wegen grober Verfahrensmängel von der Oberinstanz in Skopje aufgehoben, berichtete das Portal ohne Angabe von Quellen. Die EVN bestätigte dies.

Schiedsgericht wurde angerufen

Nach dem Urteil erster Instanz hatte sich EVN in Mazedonien diskriminiert gefühlt und um internationale Unterstützung geworben. Unter anderem wurde auch ein Schiedsgericht in Washington angerufen, um den Rechtsstreit zu lösen. Anfang Juli zeigte sich der österreichische Außenminister Michael Spindelegger (V) "entsetzt" über das Urteil. "Es ist nicht akzeptabel, was uns da in Mazedonien entgegenschlägt", sagte er bei einem Besuch in Deutschland.

EVN hatte im April 2006 den mazedonischen Stromversorger ESM um rund 200 Mio. Euro übernommen. Später entzündete sich ein Streit darüber, ob und in welcher Höhe die EVN Altschulden wegen unbezahlter Rechnungen aus der Ära vor der Privatisierung eintreiben und abführen muss.

EVN warf Mazedonien vor, das Investitionsschutzabkommen mit Österreich und zwei weitere internationale Energieabkommen verletzt zu haben. Für die EVN ist die Aufhebung des Ersturteils ein erster Teilerfolg. Doch noch ist nicht klar, was aus dieser Rückverweisung an die erste Instanz folgt, weil der Text der Aufhebung erst analysiert werden muss.

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