Händler verärgert:
2G-Nachweis muss an Kassen kontrolliert werden
03.01.2022In Salzburg müssen ab sofort Händler und Dienstleister den 2G-Nachweis kontrollieren – sonst drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
AB 3. Jänner gelten in Salzburg strengere 2G-Kontrollen im Handel und bei Dienstleistern, das hat LH Haslauer bereits am 23. Dezember mitgeteilt. "An der Kassa muss 2G nachgewiesen werden, sonst kann man nicht einkaufen", so der Landeshauptmann. Ausgenommen seien Bereich wie der Lebensmittelhandel oder Apotheken – hier dürfen auch Ungeimpfte einkaufen. Ziel aller Maßnahmen sei die Sicherung des Gesundheitssystems, die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und - wenn irgend möglich - die Verhinderung eines neuerlichen Lockdowns.
Händlern, die die 2G-Kontrollen nicht durchführen, drohen Geldstrafen bis zu 3.600 Euro Geldstrafe oder bis zu vier Monate Haft.