Zusammenstoß mit "Linken"

800 Personen bei unangemeldeter Anti-Corona-Demo in Innsbruck

02.01.2021

Die Polizei musste beim Zusammentreffen in der Innenstadt deeskalieren.

Zur Vollversion des Artikels
© Archivbild/APA/HANS PUNZ
Zur Vollversion des Artikels
Innsbruck - Zu "Störungen durch linksautonome Gruppen" sei es am Neujahrstag in Innsbruck bei einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen gekommen, hält die Polizei in ihrem Bericht von Samstagvormittag fest. Es hatte anfangs einiges an Verwirrung um diese Veranstaltung gegeben, nun folgt eine Reihe von Anzeigen.
 
Ausgangspunkt war, dass sich gegen 14.00 rund 800 Personen auf der Maria-Theresien-Straße einfanden und einen von ihnen genannten "Coronaspaziergang" begannen. Im weiteren Verlauf wurden Sprechparolen skandiert und Transparente gegen die aktuellen Maßnahmen der Regierung hochgehalten. Es handelte sich, so die Polizei, um eine nicht angemeldete Versammlung. Eine ursprünglich für diesen Tag angemeldete Versammlung war am Vorabend vom Veranstalter zurückgezogen worden. Zeitgleich wurden am Nachmittag des Neujahrstages von Vertretern der linken Szene drei angemeldete Standkundgebungen in der Innsbrucker Innenstadt zu den Themen "Antifascista alerta", "Grenzen töten" und "Diskriminierungsformen" abgehalten, eine vierte zum Thema "Moria" habe faktisch nicht stattgefunden, da sich der Anmelder bei den anderen Standorten anschloss.
 
Teilnehmer der angemeldeten (linksgerichteten) Standkundgebungen hätten begonnen, den Coronaspaziergang" zu stören. Die "rund 100 zum Teil amtsbekannten und demonstrationserprobten Aktivisten", so die Polizei, hätten sich den sich friedlich verhaltenden Coronamaßnahmenkritikern in den Weg gestellt. Die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die "gesetzten Aggressionen zu deeskalieren" und die Versammlung gegen 15.00 Uhr aufzulösen.
Die Landespolizeidirektion Tirol appellierte in diesem Zusammenhang "eindringlich an all jene, die Versammlungen abhalten wollen, diese ordnungsgemäß der zuständigen Sicherheitsbehörde anzuzeigen. Nur so kann das verfassungsmäßig eingeräumte Recht auf Versammlung gewährleistet werden." Neben sicherheitspolizeilichen seien auch verkehrspolizeiliche Maßnahmen zu treffen, die ohne rechtzeitiger Anmeldung erschwert sind.
Zur Vollversion des Artikels