Strafen bis 30.000 Euro

Alle Corona-Maßnahmen auf einen Blick

20.11.2021

Eine Überraschung: Der Baby-Elefant von Ex-Minister Anschober kommt zurück – es gilt ein 2-Meter-Abstand in der Öffentlichkeit.

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© BMI/Gerd Pachauer
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LOCKDOWN: Ausgangssperre von 0 bis 24 Uhr

  • Für alle. Wohnung verlassen für Gang zur Arbeit/­Schule/Uni, zur Versorgung mit Grundgütern, Gang zum Arzt/Impfen/Testen und Hilfe von Verwandten ist erlaubt, auch Versorgung von Tieren usw. sowie Sport im Freien zu Erholung.
  • Besuche. Enge Verwandte oder enge Bezugspersonen, aber auch Lebenspartner dürfen besucht werden – aber nur einzeln.
  • Mega-Baby-Elefant. Zurück ist die Abstandsregelung – 2 Meter sind es diesmal.

GASTRO & HOTELS: Nur Take-away ist erlaubt

  • Restaurants & Stände. Take-away ist gestattet, Getränke-Verkauf aber nur in verschlossen Flaschen. Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern konsumiert werden. Lieferservice ist erlaubt.
  • Beherbergung. Hotels müssen schließen. Wer zum Zeitpunkt des Lockdown-Beginns eingecheckt war, darf vorerst bleiben. Erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen.

HANDEL: Supermärkte offen, Baumärkte zu

  • Grund­bedürfnisse. Handel schließt, ­offen bleiben nur Lebensmittelhandel (Supermärkte), Apotheken, Drogerien usw. Sperren müssen „körpernahe“ Dienstleister wie Friseure.
  • Click & Collect – online bestellen und später abholen – bleibt aber erlaubt.
  • Märkte dürfen im Freien stattfinden, ohne Ausschank und mit Masken, Ad­ventmärkte aber nicht.

FREIZEIT/SPORT/Kultur: Vom Bad bis zum Bordell: Alles wird geschlossen

  • Freizeit. Von Bädern über Zoos, Spielhallen und Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen bis hin zu Bordellen ist alles zu. Auch der Kulturbereich wird heruntergefahren. Theater, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen.
  • Profisport & Trainings sind erlaubt – ohne Zuschauer.

ARBEIT: 3G-Regel im Job – und Maskenpflicht

  • Tests reichen. Am Arbeitsplatz gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet. Ausnahme für Jobs, bei denen es keinen Kontakt zu anderen gibt (2 mal 15 Minuten am Tag sind aber schon zu viel). PCR, Antigentest – aber nur von Apotheken oder Teststraßen erlaubt. Wohnzimmertests gelten nicht.
  • Homeoffice wird empfohlen– der Bund geht mit ­gutem Beispiel voran.

SPITÄLER: 2G und ein PCR-Test sind nötig

  • 2G+. Spitals- (und Pflegeheim-)Besuche nur mit 2G-Nachweis UND einem gültigen PCR-Test. Erlaubt sind nur zwei Personen pro Tag.

FFP2-MASKEN sind jetzt fast überall Pflicht

  • FFP2. Indoor (abseits der Privatwohnung) gilt überall FFP2-Maskenpflicht, auch am Arbeitsplatz (außer es gibt Trennscheiben), in ­Öffis und in Autos (wenn Menschen mehrerer Haushalte befördert werden). Gilt für alle über 6. Zwischen 6 und 14 sowie für Schwangere ist ein MNS erlaubt.

GRÜNER PASS: Impfung nur noch 9 Monate gültig

  • Schärfer. Impfung gilt nur bis 7 Monate nach 2. Stich (jetzt 9 Monate). 2. (bei J&J) oder 3. Stiche sind generell ab 4 Monaten möglich.

KONTROLLEN & Strafen bis zu 30.000 Euro

  • Kontrollen werden verschärft. Schon ­l­etzte Woche wurden bundesweit von der Polizei mehr als 100.000 Kontrollen durchgeführt.
  • Strafen. Bei Nichtmitwirken bei Kontrollen oder Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen drohen bis zu 1.450 Euro Strafe – Organmandate beginnen ab 90 Euro. Bei Verstoß gegen die 3G-Regeln am Arbeitsplatz drohen für Arbeitnehmer Strafen bis 500 Euro. Für den Arbeitgeber sind es bis zu 3.600 Euro. Besonders teuer wird’s, wenn Lockdown-Verstöße gewerbsmäßig betrieben werden. Da drohen dann sogar Strafen bis 30.000 Euro.  
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