Trotz Lockerungen

Bussi baba: Küssen in der Öffentlichkeit verboten

30.04.2020

"Es keat oanfach viel mehr gschmust" - Aber Achtung: Wer nicht im selben Haushalt wohnt, darf das nicht in der Öffentlichkeit tun.

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Ab 1. Mai darf man sich wieder mit Freunden und der Familie treffen und auch die Lokale sperren ab Mitte des Monats wieder auf. Die Lockerungen in Österreich lässt die Stimmung unter den Bürgern nach dem Corona-Shutdown wieder etwas besser werden.

Allzu locker sollte aber das Verhalten der Österreicher nicht werden. Denn wer geglaubt hätte, dass nun alles wieder wie früher sein wird, der irrt. Denn Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben weiterhin aufrecht. Und das war nicht alles. Auch das Küssen in der Öffentlichkeit sollte man meiden. Für alle, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist das nämlich weiterhin verboten. Das stellte auch noch einmal Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) in einem Interview mit "Ö3" indirekt klar. "Bestehende Regeln setzt auch das nicht außer Kraft", so Anschober über die Lockerungen.

Also aufgepasst! Physische Liebesbekundungen können auch weiterhin teuer zu stehen kommen. Die Polizei ist weiterhin befugt bei Verstößen einzugreifen und zu strafen. Allerdings gibt es noch einen Lichtblick: Zuhause wird definitiv nicht kontrolliert.

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