"Keine gesetzliche Befugnis"

Dänemark: Tötung aller Nerze aus Corona-Angst war doch "Fehler"

10.11.2020

"Wir haben einen Fehler begangen. Es gibt keine gesetzliche Befugnis, um Nerzzüchter außerhalb der 7,8-Kilometer-Zonen zu bitten, ihre Nerze zu schlachten", soLebensmittelminister Jensen.

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Kopenhagen. In Dänemark herrscht zunehmend Verwirrung um die von der Regierung veranlasste Massenkeulung aller Nerze im Land. Für die Tötung von gesunden Pelztieren außerhalb bestimmter Risikozonen gibt es nämlich noch keine rechtliche Grundlage, wie Lebensmittelminister Mogens Jensen einräumte.
 
"Wir haben einen Fehler begangen. Es gibt keine gesetzliche Befugnis, um Nerzzüchter außerhalb der 7,8-Kilometer-Zonen zu bitten, ihre Nerze zu schlachten", sagte Jensen am Dienstag dem Sender TV2. Dies habe er bei der Bekanntgabe nicht gewusst, ändere aber nichts daran, dass durch die Nerzzucht in Dänemark in Corona-Zeiten ein Risiko bestehe. Die Züchter sollten mit Blick auf die Volksgesundheit damit weitermachen, die Tiere zu töten.
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Regierungschefin Mette Frederiksen hatte bei der Ankündigung der Maßnahme am vergangenen Mittwoch davon gesprochen, dass alle Nerze in Dänemark getötet werden sollten, um so sicherzustellen, dass eine bei den Nerzen aufgetretene Coronavirus-Mutation eingedämmt werde. Auch in einer Mitteilung des Umwelt- und Lebensmittelministeriums hieß es: "Die Regierung hat auf Grundlage einer neuen Risikobewertung der Gesundheitsbehörden beschlossen, alle dänischen Nerzbestände zu schlachten."
 

Bonuszahlungen für Tötung von Nerzen

Den Pelztierzüchtern wurde eine Bonuszahlung in Aussicht gestellt, wenn sie ihre Tiere innerhalb weniger Tage keulten. In einem neuen Brief der Lebensmittelbehörde Födevarestyrelsen an die dänischen Nerzzüchter hieß es nun am Dienstag, man bedauere, dass aus einem vorherigen Schreiben vom Freitag nicht hervorgegangen sei, dass es sich um eine "Aufforderung" der schnellstmöglichen Tötung gesunder Bestände außerhalb der 7,8-Kilometer-Zonen gehandelt habe.
 
Wie TV2 berichtete, deckt die Gesetzlage nur infizierte Nerzfarmen sowie Bestände in einem bestimmten Umkreis ab - besagte 7,8 Kilometer. Die Regierung will nun im Schnellverfahren die gesetzliche Grundlage schaffen, dass auch gesunde Nerze getötet werden dürfen.
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