Was man ab jetzt darf und was nicht

Die wichtigsten Antworten rund um die neuen Corona-Regeln

24.10.2020

Seit Sonntag, null Uhr, gelten die dritte und die vierte Corona-Verordnung.

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© TZOE/Fuhrich
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Weniger Feiern, mehr Maske – und die verpflichtende Rückkehr des Baby-Elefanten-Abstands von einem Meter. Mit schärferen Maßnahmen versucht die Regierung, der rasant steigenden Corona-Zahlen Herr zu werden. Österreich hat die neuen Verordnungen abgeklopft – was gilt im Alltag?

Am gravierendsten sind die Beschränkungen beim Feiern, de facto sind alle Zusammenkünfte indoor mit mehr als 6 Personen verboten, outdoor liegt das Limit bei 12 Personen. Glimpflich davongekommen sind Kultur- und Sportveranstalter: Hier sinken zwar die Höchstlimits – Publikum ist aber weiter möglich.

Skurril: Bei Wagner-Opern wird man weiter bewirtet, bei Mozart nicht – lesen Sie, warum.

Wo gilt jetzt überall die 1-Meter-Abstands-Regel?

Überall. In Öffis, Stations­gebäuden, allen Shops, bei beruflichen Tätigkeiten, in der Gastro (nur am Tisch nicht, s. u.) und in Beherbergungsbetrieben in öffentlichen Bereichen. Auch bei Veranstaltungen, Kirchen sowie Ferienlagern muss man einen Meter Abstand halten. Skurril: Unter Wasser gilt der Mindestabstand jedenfalls nicht.

Darf ich beim Joggen auf dem Gehsteig überholen?

Ja. Zwar muss der Abstand sogar beim Sport eingehalten werden. Ausnahmen sind aber Kontaktsport, Fußball – oder Überholen auf dem Trottoir.

Gilt die Maskenpflicht auch im Freien?

Oft ja. In praktisch allen Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Und draußen? Wer auf dem Bahnsteig steht, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, das gilt für Haltestellen und sogar auf dem Deck von Reiseschiffen. Auch bei Veranstaltungen outdoor (Märkten) muss Maske getragen werden.

Was ist mit dem Verbot von Gesichtsvisieren?

Übergang. Sie reichen bei Maskenpflicht nicht mehr, es muss ein „eng anliegender MN-Schutz getragen werden – bis 7. November gibt es aber noch Pardon.

Ohne Maske durch die Opernpassage gehen – ist das erlaubt?

Nein. Beim Betreten aller öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen – das gilt auch beim Betreten jeder unterirdischen Passage.

Treffen mit Freunden, am Tisch sitzen und feiern – geht das noch?

Ja, mit Einschränkungen. In der Gastronomie oder in Vereinslokalen dürfen nur noch bis zu sechs Erwachsene an einem Tisch sitzen (plus bis zu sechs Kinder).

Und was ist heuer mit den Weihnachtsfeiern?

Dasselbe gilt für Weihnachtsfeiern, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern. Ausnahme gibt es nur für Begräbnisse (da sind bis zu 100 Personen erlaubt).

Wie viele Freunde darf ich im Gastgarten treffen?

Zwölf. Im Gastgarten gilt eine Obergrenze von zwölf Personen (plus 6 Kinder).

Feiern daheim – was gilt denn da genau?

Lücke. Der private Bereich ist in den Corona-Verordnungen ausdrücklich ausgenommen. Kommt es allerdings zu Lärmbelästigungen, kann die Exekutive nachschauen – und die Party auflösen.

Wie viele dürfen noch in Theater, Opern, Stadien?

Eingeschränkt. Hier sind indoor 1.000 Personen erlaubt, im Freiluftstadion sind es dann 1.500. Maskenpflicht gilt auch am Platz.

Bekomme ich im Stadion noch etwas zu essen?

Nein. Bewirtungen in Theatern oder bei Sportveranstaltungen sind verboten.

Verhungere ich bei ATP-Turnier oder während
einer Wagner-Oper?

Nein. Dauern Veranstaltungen länger als 3 Stunden, ist eine Bewirtung erlaubt. Ins Stadion kann man sich eine Wurstsemmel mitnehmen.

Kann ich noch zum Würstl- oder zum Kebapstand gehen?

Ja, vor der Sperrstunde ist dort die Konsumation erlaubt – es ist auf genügend Abstand zu achten. Stehtische indoor sind verboten.

Wie ist das mit dem 
Alkoholverbot im Freien?

50 Meter. Nach der Sperrstunde gilt 50 Meter rund um Lokale, Tankstellenshops, Imbissstände Alkoholverbot. Achtung also beim Biertrinken auf der Straße!

Darf ich noch zur Oma ins Altersheim?

Ja, Besucher und Mitarbeiter müssen Maske tragen. Bewohner in allgemein zugänglichen Bereichen. Besuch vorher anmelden!

Kann ich weiter zu meinem Yoga-Kurs gehen?

Ja, es gilt indoor aber die 6-Personen-Obergrenze. Und: Es können parallel – mit großem Abstand – mehrere Gruppen üben.

Und was ist mit Chören?

Amateure indoor 6, outdoor 12 Personen. Profis brauchen ein Präventionskonzept.

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