Änderungen der Corona-Maßnahmen

Großelternbesuch nur noch unter diesen Umständen erlaubt

25.11.2020

Die Änderung der Verordnung konkretisiert nun, wer zu den engsten Angehörigen gehört.

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Wien. Die Verlängerung Covid-19-Verordnung stand am Mittwoch auf der Tagesordnung des Hauptausschusses – still und leise  hat  das Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober die Ausgangsbeschränkungen aber verschärft. Die Sitzung hatte zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht begonnen.
 
  • Großeltern: Demnach  wird definiert, was unter „engen Angehörigen“ zu verstehen ist, die – einzeln! – besucht werden dürfen:  „Eltern, Kinder und Geschwister“. Das heißt: Großeltern (und umgekehrt Enkel) dürfen  an sich nicht mehr besucht werden – außer sie fallen unter „enge Bezugspersonen, man  wöchentlich öfter trifft. 
  • Physischer Kontakt. Allerdings: Besuche dieser engen Bezugspersonen sind nur erlaubt, wenn man schon bisher „physischen“ Kontakt hatte. Ein Punkt, der SPÖ-Jörg Leichtfried besonders  ärgert: „Jetzt werden gerade die bestraft, die schon bisher vorsichtig waren und mit den Großeltern nur geskypt haben.“ Eine Stellungnahme des Ministeriums war vorerst nicht zu erhalten.
  • Nikolo erlaubt: In einem Punkt wird die Verordnung indes gelockert:  In den „rechtlichen Beurteilungen“ werden indes Nikolo-Besuche erlaubt – der Krampus wird hingegen nicht erwähnt..
 
(gü)
 
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