Änderungen der Corona-Maßnahmen
Großelternbesuch nur noch unter diesen Umständen erlaubt
25.11.2020Die Änderung der Verordnung konkretisiert nun, wer zu den engsten Angehörigen gehört.
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Wien. Die Verlängerung Covid-19-Verordnung stand am Mittwoch auf der Tagesordnung des Hauptausschusses – still und leise hat das Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober die Ausgangsbeschränkungen aber verschärft. Die Sitzung hatte zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht begonnen.
- Großeltern: Demnach wird definiert, was unter „engen Angehörigen“ zu verstehen ist, die – einzeln! – besucht werden dürfen: „Eltern, Kinder und Geschwister“. Das heißt: Großeltern (und umgekehrt Enkel) dürfen an sich nicht mehr besucht werden – außer sie fallen unter „enge Bezugspersonen, man wöchentlich öfter trifft.
- Physischer Kontakt. Allerdings: Besuche dieser engen Bezugspersonen sind nur erlaubt, wenn man schon bisher „physischen“ Kontakt hatte. Ein Punkt, der SPÖ-Jörg Leichtfried besonders ärgert: „Jetzt werden gerade die bestraft, die schon bisher vorsichtig waren und mit den Großeltern nur geskypt haben.“ Eine Stellungnahme des Ministeriums war vorerst nicht zu erhalten.
- Nikolo erlaubt: In einem Punkt wird die Verordnung indes gelockert: In den „rechtlichen Beurteilungen“ werden indes Nikolo-Besuche erlaubt – der Krampus wird hingegen nicht erwähnt..
(gü)