Was wann öffnen darf

Lockdown-Lockerungen: Alle Öffnungsschritte im Überblick

01.02.2021

Wer jetzt öffnen darf und welche Regeln dabei gelten. Alle Details auf einen Blick:

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Regierung und Handel haben sich auf Lockerungsschritte ab 8. Februar verständigt, obwohl die Corona-Infektionszahlen nicht wie gewünscht zurückgegangen sind. Manche Details zu Schulen, Strafen und Grenz-Management werden erst morgen präsentiert, aber bereits klar ist, dass sich die Schulen wieder füllen und der Handel sowie Friseure und Museen aufsperren dürfen.
 

Im Folgenden ein Überblick:

 

  • SCHULE: Unterschieden wird nunmehr zwischen Volksschule und höheren Schulstufen. In ersterer werden die Klassen wieder zur Gänze in den Unterricht zurückkehren. Allerdings wird zwei mal pro Woche getestet und das vor Ort mit dem sogenannten Nasenbohr-Test, der verhältnismäßig einfach und nicht schmerzhaft ist. Für ältere Schüler gibt es einen Schicht-Unterricht in zwei Gruppen, wobei jeweils zwei Tage geblockt werden. Am ersten von diesen gibt es einen Corona-Test. Wenn Eltern den Test für ihre Kinder verweigern, müssen diese unabhängig von der Schulstufe im Distance Learning bleiben. In der Oberstufe gilt auch für Schüler eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
  • HANDEL: Ab 8. Februar wird wieder geöffnet, man kann also Kleidung, Möbel etc. wieder vor Ort kaufen. Jedoch wird man sich wohl das ein oder andere Mal anstellen müssen. Denn pro Kunde müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zudem wird man nun auch in diesem Bereich FFP2-Masken anlegen müssen. Im Lebensmittel-Handel bleibt die 10 Quadratmeter/Kunde-Regel bestehen.
  • KULTUR: Nur zarte Öffnungsschritte gibt es für den Kulturbereich. Museen und Galerien (und wohl auch Bibliotheken und Archive) können wieder aufmachen und das unter den gleichen Voraussetzungen wie der Handel, also mit weniger Anwesenden und FFP2-Maske.
  • FREIZEIT: Zwei Haushalte dürfen sich ab 8. Februar wieder treffen, ohne dass der eine wie bisher nur aus einer Person bestehen muss. Die Begegnungen müssen aber untertags stattfinden. Denn die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr früh bleiben bestehen.
  • FRISEURE: Die persönlichen Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikerinnen sind die Vorreiter beim Reintesten. Denn man kann ihre Dienste zwar wieder in Anspruch nehmen, aber nur, wenn man einen Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind jene, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid erkrankt waren. Kontrollieren muss der Betrieb.
  • STRAFEN: Die Organstraf-Mandate für Verstöße gegen Corona-Vorgaben (Maskenpflicht, 2-Meter-Abstandsregel) werden empfindlich erhöht. Die genauen Summen werden aber erst am Dienstag genannt.
  • EINREISE: Strengere Grenzregelungen sollen verhindern, dass Infektionen - vor allem infektiösere Varianten - ins Land kommen. Auch hier sollen die Details erst am Dienstag kommen.
  • GASTRONOMIE/TOURISMUS: Gastronomie und Tourismus müssen weiter auf Öffnungsschritte warten. In zwei Wochen soll entschieden werden, ob Lockerungen ab März möglich sind.
 
Es ist allerdings auch möglich, dass bei exponentiellem Wachstum die heute verkündeten Lockerungen zurückgenommen werden.
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