Maßnahmen zum Coronavirus

Symptomlose Infizierte an Unis meist nicht erwünscht

17.09.2022

Auch im Anfang Oktober beginnenden neuen Studienjahr dürfen die Hochschulen über ihre Corona-Maßnahmen selbst entscheiden. Dementsprechend unterschiedlich fallen die Regeln aus. Genereller Trend: An den Unis gibt es meist durchgehenden Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht, aber mit Maskenempfehlung.

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Symptomlose Infizierte sind an den meisten Unis nicht erwünscht, an anderen dürfen sie teils mit Einschränkungen kommen.

Empfehlung von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP)

Die Unis können wegen ihrer Autonomie schon seit Beginn der Pandemie frei entscheiden, welche Corona-Sicherheitsmaßnahmen sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten setzen. Vom Bildungsministerium gibt es allerdings Empfehlungen, kurz vor Beginn des neuen Studienjahrs hat das Ressort von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) nun einen neuen Covid-Leitfaden mit dem Titel "Gelebte, verantwortungsbewusste Normalität im Wintersemester 2022/23" vorgelegt. Geht es nach dem Ministerium, soll das sechste Corona-Semester jedenfalls im Zeichen von Präsenz stehen.

Corona-Maßnahmen an Hochschulen

Der Leitfaden basiert auf dem Virusvariantenmanagementplan der Regierung, der Maßnahmen für vier Pandemie-Szenarien vorgibt. Für den "Idealfall" mit vergleichsweise gering schweren Erkrankungen sind dabei keinerlei Einschränkungen des Hochschulbetriebs vorgesehen, im Falle einer Omikron-ähnlichen saisonalen Infektionswelle ("Günstiger Fall") je nach Situation am Standort regionale und zeitlich beschränkte Maßnahmen und Einschränkungen wie Maskenpflicht, Abstands- oder Zutrittsregelungen. Bei Szenario drei - "ungünstiger Fall" mit vermehrt schweren Erkrankungen - wäre zusätzlich zu solchen Sicherheitsmaßnahmen auf Digitalbetrieb umzustellen, wo das notwendig und umsetzbar ist. Im ungünstigsten Szenario (starke Zunahme schwerer Erkrankungen, höhere Sterblichkeit) müssten Unis und Hochschulen bis zum Abklingen der Infektionswelle "wahrscheinlich" wieder umfassender auf Distance Learning umgestellt werden.

Derzeit befindet man sich im zweiten Szenario ("günstiger Fall") - dementsprechend ist an den meisten Unis etwa die Maskenpflicht im Hörsaal aufgehoben. An der Uni Wien und an der Boku, wo sie derzeit noch gilt, soll darüber in den kommenden Tagen erneut entschieden werden. An der Veterinärmedizinischen Universität (Vetmeduni) und der Uni Linz gibt es sie vorerst bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Darüber hinaus empfehlen die meisten Unis das Tragen von FFP2-Masken zumindest in Räumen mit vielen Personen, teils sogar "dringend".

Symptomlose Infizierte dürfen trotzdem Vorlesungen besuchen

Jeweils anders regeln die Unis den Umgang mit symptomlos Infizierten, wobei noch nicht alle Einrichtungen eine Regelung verlautbart haben - laut den allgemeinen Covid-Regeln unterliegen symptomfreie Covid-19-Positive seit Anfang August nur mehr Verkehrsbeschränkungen. Sie dürften damit also mit FFP2-Maske zur Arbeit gehen oder auch eine Vorlesung besuchen.

So wird dies etwa an der Wirtschaftsuni (WU) gehandhabt. Sie "müssen aber nicht" kommen, wie gegenüber der APA betont wird: Ein positiver Test gilt für Studierende nämlich als Entschuldigungsgrund. Auch an der Vetmeduni dürfen symptomlose Infizierte mit FFP2-Maske auf den Campus - anders als an der WU gilt aber für alle unabhängig vom Infektionsstatus eine Maskenpflicht bei Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen. Diese kann von den Lehrveranstaltungsleitern (für Nicht-Infizierte) aufgehoben werden, wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann.

Andere Maßnahmen für Uni Graz, Innsbruck und Linz

Einen anderen Weg wählt die Uni Graz: "Personen mit positivem Testergebnis dürfen nicht an den Campus kommen!", heißt es auf der Homepage der Hochschule. Für diejenigen, die Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht oder Prüfungen versäumen, werde man alternative Lösungen finden, so eine Sprecherin der Uni im APA-Gespräch. "Es wird niemand sein Semester nicht abschließen können, weil er nicht an die Uni kommen kann, weil er positiv ist." An der TU Graz dürfen positiv Getestete ebenfalls nicht an Prüfungen und Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Auch an der Uni Innsbruck werden Personen mit nachgewiesener Infektion oder Krankheitssymptomen aufgefordert, nicht an die Uni zu kommen, wie es aus dem Rektorat zur APA heißt. Gleiches gilt für die Uni Klagenfurt, die Universität für Angewandte Kunst, die Akademie der Bildenden Künste bzw. die Musikuni Wien: Infizierten Personen wird der Zutritt zum Campus nicht gestattet. Ähnlich auch an der Uni Wien: Es "sollen keine auf Corona positiv getesteten Studierenden, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen - unabhängig von Symptomen - an die Universität kommen".

An der Uni Linz hält man auf der Homepage fest, dass man wegen der geltenden Gesetzeslage symptomlos Infizierte zwar nicht von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ausschließen kann. Erwünscht ist deren Kommen aber nicht: "Wir appellieren dringend, während einer Corona-Infektion nicht an den Campus zu kommen - bitte schütze die Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen!" Ein positiver Test gilt ebenfalls als Entschuldigungsgrund, symptomlose infizierte Mitarbeiter sollen im Homeoffice bleiben. Außerdem gilt bei schriftlichen Prüfungen und verpflichtenden Präsenzveranstaltungen wie Laboren bis inklusive 16. Oktober FFP2-Maskenpflicht.

Anforderungen an Hochschulen

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) fordert eine generelle Rückkehr der Maskenpflicht sowie einen Ausschluss von Covid-Positiven von Präsenzveranstaltungen. "Der Hochschulbetrieb muss für alle zugänglich sein, auch für Studierende aus Risikogruppen", hieß es auf APA-Anfrage. Studierende mit Vorerkrankungen, aber auch solche mit Betreuungspflichten für ihre Kinder, Eltern oder Großeltern würden ohne allgemeine Schutzmaßnahmen von der Präsenzlehre ausgeschlossen. Gleichzeitig müssten flächendeckend hybride Lehrformen (Präsenz und online) angeboten werden.  

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