Kein Krankenstand

Wirtschaftsbund fordert Teilarbeit für Corona-Infizierte

19.01.2022

Quarantäne aufgrund einer Infektion soll künftig nicht von Homeoffice befreien  

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„Hohe Infektionszahlen dürfen bei gleichzeitigen milden oder symptomlosen Verläufen nicht zum wirtschaftlichen Stillstand führen. Infiziert bedeutet nicht gleich krank, deshalb fordern wir die Teilarbeit für alle, die ihrer Arbeit von zu Hause aus weiter nachgehen können“, so Wirtschaftsbund Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger angesichts der Omikron-Welle.

Omikron breitet sich rasant aus und immer mehr Arbeitnehmer müssen in Quarantäne. Derzeit wird man als Infizierter auch ohne Symptome arbeitsrechtlich ähnlich eines Krankenstandes behandelt und muss nicht weiterarbeiten. Auch für Kontaktpersonen in Quarantäne, die arbeitsfähig sind, muss die Homeoffice-Vereinbarung individuell getroffen werden. Dies resultiert immer häufiger in personellen Engpässen. Egger: „Künftig soll nicht die Quarantäne automatisch von der Arbeit befreien, sondern wie auch sonst üblich, die Krankschreibung durch den Arzt.“

Auch die Arbeiterkammer rät dazu, sich im Falle einer Infektion mit dem Arzt kurzzuschließen und die Arbeitsfähigkeit abzuklären. Gerade symptomlose Infizierte können in der Quarantänezeit ohne Beeinträchtigung der Gesundheit weiterarbeiten, dazu fehlt nur die rechtliche Basis.

 Die Letztentscheidung, ob jemand als arbeitsunfähig gilt, soll natürlich weiterhin beim Arzt liegen. Dennoch gilt es rechtliche Rahmenbedingungen für alle Infizierten zu schaffen, die weiterhin arbeiten wollen und das auch können“, so Egger abschließend.
 

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