Bis zum 13. April

Zwei Corona-Fälle: Asylheim Traiskirchen unter Quarantäne

24.03.2020

Auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes untersagt ist nunmehr das Betreten und Verlassen des Erstaufnahmezentrums.

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© TZ ÖSTERREICH
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Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am Dienstag ein Betretungsverbot für das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen erlassen. Auslöser waren zwei bestätigte Coronavirus-Fälle in der Betreuungsstelle, teilte der Landespressedienst in einer Aussendung mit. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 13. April.

Auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes untersagt ist nunmehr das Betreten und Verlassen des Erstaufnahmezentrums. Vom Verbot ausgenommen sind Einsatzkräfte sowie Personengruppen, die für die Betreuung und Versorgung unabdingbar sind. Das Ziel sei, "einer weiteren Verbreitung des Coronavirus innerhalb und außerhalb der Betreuungsstelle effektiv entgegenzutreten", wurde in der Aussendung betont.

"Für mich ist es nur logisch, dass hier gleich vorgegangen wird wie in anderen großen Einrichtungen, wo viele Menschen zusammen kommen", befand Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) in einer Reaktion. Wichtig sei, dass für eine "dementsprechende psychologische Betreuung für die Flüchtenden in dieser Situation" gesorgt werde.

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