Kein EU-Verfahren

Besserer Kundenservice für iPhone-User

26.09.2010


Neue Garantieregelungen für EU-Bürger und weniger Beschränkungen bei Apps.

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© Gareth Cattermole/Getty Images
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Diese Regelung wird viele Nutzer des Apple-Handys freuen: Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone nicht im eigenen Land erworben wurde.

Verfahren entgangen
Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission am Samstag mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, die Beschränkungen für die Entwicklungswerkzeuge für die Anwendungsprogramme (Applikationen oder Apps) aufzuheben.

Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt, berichtete die EU-Kommission. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.

Auslöser
Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."

Nicht das erste Mal
Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.

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