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Handy-Verträge: Aus für Kündigungsfrist

13.11.2015

Mobilfunknutzern wird der Betreiberwechsel damit deutlich erleichtert.

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© Reuters
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Wie berichtet, wurde vor wenigen Monaten ein Gesetzesentwurf für Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) eingebracht . Ein zentrales Merkmal des Entwurfs war die Kürzung der Kündigungsfrist bei Handy-Verträgen. Und obwohl die heimischen Mobilfunkanbieter an dieser geplanten Änderung harsche Kritik übten, hat der Nationalrat nun die Novelle zum TKG – ohne große Änderungen - beschlossen.

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Ein statt drei Monate
Damit sinkt die Kündigungsfrist künftig auf nur mehr einen Monat. Derzeit beträgt sie drei Monate, was dazu führt, dass Kunden, die ihren Anbieter wechseln wollen, oft für einige Wochen zwei Verträge gleichzeitig bezahlen müssen. Ab 1. Jänner 2016 ist damit Schluss. Das neue Gesetz bezieht sich aber nur auf neu abgeschlossene Verträge. Hier darf die Kündigungsfrist ab sofort nur mehr einen Monat betragen. Bei bestehenden Verträgen können die Mobilfunker nach wie vor an den drei Monaten festhalten.

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Betreiberwechsel wird leichter
Der Staat hofft, dass mit der Änderung der Wettbewerb steigt und so die Preise weiter sinken. Denn wenn  die Kündigungsfrist nur mehr einen Monat dauern darf, wird vielen Kunden der Betreiberwechsel deutlich leichter fallen.

Viele der neuen Mobilfunker wie HoT & Co. verlangen aber ohnehin keine Zusatzgebühren mehr und haben auch keine Mindestvertragsdauer.

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