Sieg vor Gericht

Samsung darf Galaxy Tab doch verkaufen

09.02.2012


Laut dem Urteil bestehen "deutliche Unterschiede" zum iPad.

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© EPA/WOLFGANG KUMM
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Die Verbraucher in Deutschland können weiterhin zwischen dem iPad, von dem in Kürze die dritte Generation vorgestellt werden soll, von Apple und dem Konkurrenzmodell des südkoreanischen Elektronikriesen Samsung wählen. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Eilantrag von Apple ab, den Vertrieb des Samsung Tablet 10.1 N in der deutschen Bundesrepublik und Europa zu untersagen. Das Gerät unterscheide sich hinreichend von Apples iPad, sagte Richterin Ulrike Pastohr. Samsung hat damit im juristischen Tauziehen mit dem US-Erzrivalen einen Etappensieg errungen. Der Kampf um den milliardenschweren Markt für Flachcomputer und Smartphones wird aber weiter auch vor zahlreichen Gerichten ausgetragen.

Schlappe für Apple
Der Markt für Tablet-PCs habe sich bereits in zwei Lager gespalten, stellte Pastohr fest. Samsung-Kunden wollten überhaupt nicht, dass ihre Geräte mit denen des Erzrivalen Apple verwechselt würden. Das Galaxy Tab 10.1 N sei zudem dünner als der Taschen-PC von Apple - er sei insgesamt ein eigenständiges Gerät. Bei den Vorgängermodellen sah das Gericht dies noch anders: Im vergangenen September verbot die Kammer den Vertrieb des Tablet 10.1 - denn das Samsung-Fabrikat sei ein pures Plagiat des iPad. Der Richterspruch hatte dann für die Modelle 10.1 und Tab 8.9 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Bestand. Samsung beute den Ruf Apples aus, befanden die Richter der höheren Instanz.

Koreaner reagierten

Samsung hatte aber bereits Konsequenzen gezogen: Beim Tablet 10.1 N sind, wie berichtet, unter anderem die Ränder um den Bildschirm vergrößert und Lautsprecher verschoben worden - und ein großer, gut lesbarer "Samsung"-Schriftzug prangt auf der Rückseite des Flachcomputers. Es sei ausgeschlossen, dass die Kunden dieses Gerät mit einem iPad verwechselten, sagte Richterin Pastohr. Der Kauf eines solch teuren Geräts unterscheide sich auch vom Gang in den Supermarkt - die Verbraucher griffen nicht spontan zu. Vielmehr bereiteten sie ihre Entscheidung gründlich vor. Samsung begrüßte das Urteil ausdrücklich - es zeige, dass das Tab 10.1N ein eigenständiges Modell sei.

Harter Kampf um Marktanteile
Samsung und Apple ringen im Markt für Tablet-PCs erbittert um die Vorherrschaft. Der Streit der beiden Großkonzerne wird bald auch wieder auf Pastohrs Tisch landen: An das nun entschiedene Eilverfahren schließt sich ein Hauptsacheverfahren an. Apple greift in diesem die Benutzung von gleich fünf verschiedenen Samsung-Tablets an. Diese Streitsache soll am 25. September verhandelt werden.

Apple trifft - wie schon mit dem iPhone - mit dem iPad den Geschmack vieler Kunden auf der ganzen Welt. Die Konkurrenz hat mittlerweile aber viele eigene Modelle entwickelt. Die Galaxy Tab-Reihe von Samsung gilt dabei als eines der größten Herausforderungen für Apple . Auch deshalb wird der Streit der beiden Firmen so erbittert geführt.

Hierzulande ist die Situation anders
In Österreich darf auch das originale Galaxy Tab 10.1 verkauft werden.

Hier nachlesen: Das iPad 2 im großen Test

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