Klage eingereicht

Verliert Facebook seinen Werbeslogan?

16.10.2015

Kläger: "Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein"

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© APA/EPA/PETER DaSILVA
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Facebook erfährt derzeit in Europa ziemlichen Gegenwind. Kurz nach dem wegweisenden EuGH-Urteil aufgrund der Klage von Max Schrems und der neuen Klage aus Belgien gegen das Tracking-Cookie , steht dem sozialen Netzwerk nun schon der nächste gerichtliche Schlagabtausch ins Haus.

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt zum dritten Mal gegen Facebook. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe (erscheint am Samstag). Im aktuellen Fall wollen die deutschen Verbraucherschützer demnach den Werbeslogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" verbieten lassen. "Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein", sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV.

>>>Nachlesen: Facebook-Cookie spioniert User aus

Daten sind die Währung
Die Verbraucher zahlten für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. "Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."

Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig - etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten.

>>>Nachlesen: Schrems: "Datenschutz ist Lebenslüge Europas"

"Safe Harbour" ungültig
Erst kürzlich hat der Salzburger Max Schrems gegen Facebook gewonnen. Am 6. Oktober wurde dem Austausch von Daten europäischer Internet-Nutzer mit den USA ein vorläufiges Ende gesetzt worden. Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung via Safe Harbour für ungültig erklärt. Er widerspricht der EU-Kommission, die den USA ein ausreichendes Schutzniveau zugestanden hatte.

>>>Nachlesen: Safe Harbor von EuGH für ungültig erklärt

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