Justiz-Ärger
Gefangen in Österreich: Jimi Blue Ochsenknecht darf das Land nicht verlassen
27.08.2025Der Zwangsaufenthalt des Schauspielers könnte sich noch um lange Zeit verlängern. Jimi Bue darf Österreich derzeit noch immer nicht verlassen.
Ein Auslandsaufenthalt? Für Jimi Blue Ochsenknecht (35) vorerst unmöglich. Nach dem Prozess um die geprellte Hotel-Zeche in Tirol darf der Schauspieler Österreich weiterhin nicht verlassen – die Behörden behalten die Kontrolle über seinen Reisepass.
Mehr lesen:
- Jimi Blue Ochsenknecht kommt mit Geldbuße davon
- Prozess in Innsbruck: Jimi Blue Ochsenknecht drohen heute drei Jahre Haft
- Große Sorge um Koc-Ochsenknecht-Tochter: Kleine Snow (3) im Krankenhaus
Bereits im Juli, nach seiner Auslieferung nach Tirol, musste Ochsenknecht bei seiner Schwester Cheyenne in der Steiermark polizeilich gemeldet sein. Sein Verteidiger Matthias Holzmann hatte damals im Gerichtssaal die Rückgabe des Passes beantragt. „Nach meiner Kenntnis ist dieser Beschluss weiterhin aufrecht“, erklärte Staatsanwalt Hansjörg Mayr gegenüber der Bild.
Auch die 15.000 Euro Kaution, die seine Schwester für die Haftentlassung hinterlegt hatte, bleibt beim Gericht eingefroren. Richterin Heide Maria Paul hatte Ochsenknecht im Verfahren eine Erledigung ohne Vorstrafe gegen eine Geldbuße von 18.000 Euro angeboten. Nun wird geprüft, ob die Auflagen noch verhältnismäßig sind. „Wir würden uns einer Aufhebung nicht widersetzen“, so Mayr.
Verfahren könnte noch lange dauern
Doch die Sache ist noch nicht vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft hat sich gegen eine Diversion ausgesprochen, um sich eine spätere Beschwerde offen zu halten. Das bedeutet: Selbst nach Zahlung der Geldbuße könnte das Verfahren weitergeführt werden. „Ob nach Zahlung der Geldbuße gegen den Einstellungsbeschluss Beschwerde erhoben wird, wird erst dann entschieden“, so Mayr.
Ab 20. September muss der Schauspieler monatlich 3.000 Euro abstottern – bis Februar – ohne die Sicherheit, dass die Tiroler Hotel-Affäre juristisch wirklich abgeschlossen ist.
Parallel dazu fordert die Münchner Justiz weitere Zahlungen von Ochsenknecht: 80 Tagessätze à 40 Euro aus einem Strafbefehl wegen Betruges. Oberstaatsanwältin Anne Leiding erklärt: „Wir sind mit der Vollstreckung eines im Januar 2025 beim Amtsgericht München erwirkten und seit Februar 2025 rechtskräftigen Strafbefehls wegen Betruges befasst. Es geht um Bestellungen in Grazer Gaststätten im Wert von 1.900 Euro, die nicht bezahlt wurden.“