Fehlstart

Lohan vermasselt's im Leichenschauhaus

20.10.2011

Lindsay kam 41 Minuten zu spät und wurde gleich wieder weggeschickt.

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© Photo Press Service, www.photopress.at
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Nur einen Tag nachdem eine Richterin Lindsay Lohan wegen Verstößen gegen ihre Bewährungsauflagen die Leviten gelesen hat, ist das US-Starlet erneut ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach Angaben der Behörden erschien Lohan am Donnerstag mit deutlicher Verspätung zur gemeinnützigen Arbeit in der Leichenhalle von Los Angeles und wurde wieder nach Hause geschickt. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeigte sich die 25-Jährige daraufhin reumütig.

Lohan war am Mittwoch zu der Tätigkeit in der Leichenhalle verdonnert worden, nachdem ein Gericht in Los Angeles sie wegen zu vieler verpasster Sozialstunden in einem Frauenhaus gerügt hatte. Der mit Alkohol- und Drogenproblemen kämpfende einstige Jungstar war in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und zuletzt wegen des Diebstahls einer Halskette aus einem Juweliergeschäft verurteilt worden.

Verspätung
"Bewährung ist ein Geschenk. Es ist ein Geschenk, kein Recht", hatte Richterin Stephanie Sautner dem Starlet am Mittwoch eingeschärft. Doch statt um 08.00 Uhr erschien Lohan am Donnerstag mit einer Verspätung von 41 Minuten an der Leichenhalle - und wurde abgewiesen.

Erst versuchte sie ihr Glück am Hintereingang, wo sie mit ihrem sündteuren Porsche (80.000 Dollar) vorfuhr. Von dort schickte man Lindsay zum Haupteingang. Doch auch da blieb die Türe verschlossen. "Sie kann gerne zurückkommen, aber sie muss pünktlich sein", sagte Leiter Craig Harvey.

Lohan entschuldigte sich in einer Twitter-Botschaft. "Es wird nicht mehr vorkommen, ich weiß jetzt wo ich hingehen muss", schrieb sie. Außerdem sei sie "mit all dem Stress und Druck" so froh wie nie, sich einer Therapie zu unterziehen. Lohan darf gegen eine Kaution von 100.000 Dollar (knapp 73.000 Euro) bis zur nächsten Anhörung am 2. November auf freiem Fuß bleiben. Dann entscheidet sich, ob sie wegen der Verstöße gegen die Auflagen in Haft muss.

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