Keine weitere Tochter

Jürgens: Gericht weist Vaterschaftsklage ab

18.04.2013

Rechtsweg für 42-Jährige in dieser Sache nach Abstammungsgutachten zu Ende.

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Udo Jürgens kann aufatmen: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Vaterschaftsklage einer Frau aus Südhessen gegen den Schlagersänger und Musiker am Donnerstag zurückgewiesen. Für die 42-Jährige ist der Rechtsweg in dieser Sache damit zu Ende. Sie hatte behauptet, Jürgens sei ihr Vater - und deshalb zunächst beim Amtsgericht Dieburg Klage eingereicht.

Der Familienrichter holte daraufhin ein rechtsmedizinisches Abstammungsgutachten ein, demzufolge die Frau nicht mit dem Musiker ("Aber bitte mit Sahne") verwandt ist. Die Frau hatte das Gutachten aber angezweifelt und geargwöhnt, das verwendete Genmaterial stamme gar nicht von dem 78-Jährigen. Das OLG teilte diese Bedenken jedoch nicht.

Keine Manipulation
Es seien "keine durchgreifenden Mängel" hinsichtlich der Entnahme und Auswertung des Genmaterials festgestellt worden, heißt es in der Entscheidung. Bereits das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. Im Berufungsverfahren hatte die Frau nicht nur behauptet, das Ergebnis des Gutachtens sei manipuliert worden. Sie hatte auch ein eigenes Privatgutachten über die angebliche Vaterschaft Jürgens eingereicht.

An dieser Expertise aber orientierte sich das OLG nicht, weil deren Herkunft "völlig unklar" sei. Nach ihrer zweiten Niederlage hat die Frau keine weitere Möglichkeit, Jürgens doch noch als ihren Vater erklären zu lassen. "Die Entscheidung des Gerichts ist faktisch nicht anfechtbar", heißt es dazu in einer Mitteilung.

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