Bimmel-Bingo-Prozess

TV Total muss 75.000 Euro zahlen

24.05.2012

Wegen Ruhestörung und Verletzung der Privatssphäre muss Pro Sieben zahlen.

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Bei der Gerichtsverhandlung im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging das Urteil am 23. Mai im Prozess gegen das TV-Total Spiel Bimmel-Bingo gegen das von Pro Sieben produzierte Format aus. Die Fernsehsender muss somit 75.000 Euro zahlen.

Klaggrund: Verletzung des Persönlichkeitsrecht
Konkret ging es in diesem Streitfall darum, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg mehrere folgen des Bimmel-Bingo"-Spiels im beliebten Format TV-Total wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten argloser Bürger beanstandet und die Abführung der erzielten Werbeeinnahmen in der Höhe von 75.000 Euro gefordert hatte. Das geht aus einem Bericht der deutschen Bild Zeitung hervor. Pro Sieben wehrte sich nun gegen diese Anschuldigungen vor Gericht und verlor den Prozess. Nun soll der Sender 75.000 Euro Strafe zahlen.

Bimmel-Bingo liegt zehn Jahre zurück
Auslöser für den Streit zwischen Pro Sieben und der Medienaufsicht ist das TV-Spiel "Bimmel-Bingo". Im Zuge dieses TV Total-Spiels zog vor etwa zehn Jahren der ehemalige Show-Praktikant Elton von Haus zu Haus, um zur nächtlichen Stunde Bewohner aus dem Schlaf zu bimmeln und ihnen Quiz-Fragen zu stellen. Etliche dieser Rätselspaß-Opfer reagierten höchst verärgert auf diese Ruhestörung und dass sie dabei gefilmt worden waren. Pro Sieben gab zwar während des Prozesses zu, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt zu haben, will aber nicht zahlen. "Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber”, beklagte der Anwalt des Senders Michael Stulz-Herrnstadt im Gericht. Der sechste Senat des Bundeverwaltungsgerichts sieht das freilich anders und beharrt auf die Werbeeinnahmen in der Höhe von 75.000 Euro. Nach der Entscheidung des Gerichts in Leipzig am 23. Mai hält sich Pro Sieben die Option offen, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen um das Urteil anzufechten."Wir werden das ernsthaft prüfen”, zeigte sich Anwalt Stulz-Herrnstadt kämpferisch.

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