"Eine Frage des Gewissens"

Peinliche Fehler beim "Tatort"

24.11.2014

Warum Lannert & Bootz eigentlich nicht hätten ermitteln dürfen.

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© ORF/ARD/Johannes Krieg
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Über schlechte Quoten musste sich der letzte Tatort zwar nicht beklagen, doch über die rechtliche Seite der Handlung haben sich die Drehbuchautoren von Eine Frage des Gewissens scheinbar nicht gerade viele Gedanken gemacht. Die Stuttgarter Kommissare Bootz und Lannert ermitteln nämlich in einem Mordfall, mit dem sie in der Realität gar nicht hätten betraut werden dürfen.

Befangen
Bei einem Überfall auf einen Supermarkt tötet Kommissar Lannert den Geiselnehmer durch einen Kopfschuss. Die Angelegenheit soll vor Gericht geklärt werden, doch nur Stunden nach dem Gerichtstermin wird eine der Zeuginnen tot aufgefunden. So weit ist noch alles korrekt, dann aber der Fehler: Lannert und Bootz sollen den Mord klären. Und das, obwohl beide befangen sind. Denn Kommissar Bootz entdeckte die Leiche der Frau, gilt somit also eigentlich selbst als Tatverdächtiger und Kommissar Lannert ist mit dem Opfer durch seinen eigenen Fall verbunden.

Die Aufklärung des Mordes hätte an eine andere Dienststelle weitergegeben werden müssen. Dass Lannert auch noch die Mutter des Geiselnehmers, den er tötete, befragt, könnte außerhalb eines Krimis nie passieren.

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