Süßes oder Saures

Was an Halloween nicht erlaubt ist

31.10.2012

Sachbeschädigungen und Ruhestörung sind auch zu Halloween verboten.

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An Halloween ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und stellen Mitmenschen mit der Formel "Süßes oder Saures" vor die Wahl zwischen einem Streich oder einer süßen Spende. Doch wie weit dürfen diese Streiche gehen?

Für die meisten Kinder stehen Süßigkeiten und viel Spaß im Vordergrund, aber manch gruseliger Geselle nutzt seine Verkleidung böswillig aus. Oft wird die Gruselnacht zunehmend für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch straffrei ist das auch an Halloween nicht!

Das ist nicht erlaubt:
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
- Das Zerstören von Blumenbeeten
- Das Auskippen von Mülltonnen
- Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine
  Süßigkeiten oder Geld herausgeben)
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
- Lärmbelästigungen von Anwohnern

Sicher ist sicher
- Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf
  geschützten Abstellplätzen ab.
- Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im
  Freien (Gärten, Terrassen, usw.).
- Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
- Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell
  in Verbindung mit Bewegungsmeldern).

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Mit Kindern reden
Machen Sie Ihre Kinder aufmerksam, dass manche "Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären Sie Ihnen den besten Weg für Ihre "Halloween-Tour".

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