Penthouse-Streit

Ruth Elsner: "Ziehe nicht aus"

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Der Streit rund um das mittlerweile berühmte Penthouse spitzt sich zu.
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Krisen hat Ruth Elsner schon einige gemeistert. Doch nun muss sie gleich anmehreren Fronten kämpfen: Geht es nach der BAWAG, soll die Frau von HelmutElsner, der seit drei Jahren wegen des BAWAG-Skandals in Untersuchungshaftsitzt, sofort das Penthouse in der Wiener Innenstadt räumen. Das fordert nunBAWAG-Anwalt Markus Kajaba. „Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig,wenn das noch weitergeht“, so Kajaba. Kajaba hat Elsner nun schriftlichaufgefordert, das Penthouse zu räumen.

Basis für die Forderung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts, das gesternbekannt wurde: Das OLG hat festgestellt, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr2005 nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Damals hat Ruth Elsner dasPenthouse (278 Quadratmeter plus 60 Quadratmeter Terrasse) auf derTuchlauben um 474.000 Euro plus Mehrwertsteuer gekauft. Nach ElsnersVerhaftung brachte die BAWAG Klage auf Nichtigkeit des Kaufvertrags ein,weil der Deal ohne des Wissens des Aufsichtsrates vollzogen wurde. Von 2001bis zum Erwerb der Immobilie lebte Elsner als Mieter im Penthouse. DieserVertrag wird jetzt wieder wirksam.

Elsner bleibt im Penthouse – sie ist jetzt Mieterin
Deswegensteht die Frau des Ex-BAWAG-Chefs der neuesten Entwicklung gelassengegenüber. „Das Thema regt mich nicht auf. Ich wohne dort mit meinem Hund.Jetzt bin nicht mehr Eigentümerin, sondern Mieterin. Das ist in Ordnung so“,sagt sie zu ÖSTERREICH.

Auch ihr Rechtsanwalt Wolfgang Schubert sieht für die BAWAG-Argumentationkeinerlei Basis: „Nachdem der Kaufvertrag nicht rechtswirksam ist, wird deralte Mietvertrag selbstverständlich wieder wirksam. Ich kann keinen Grunderkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll.“

Dem Räumungsverfahren sehe er „sehr beruhigt“ entgegen, zumal die Beweislastbei der BAWAG liege, sagte Schubert.