Zwei Festnahmen

17-Jährige mit Sexvideo erpresst - "15.000 Euro oder ..."

11.09.2025

In einer Blitzaktion wurden in Salzburg ein 16- und ein 20-Jähriger festgenommen. Sie sollen eine 17-Jährige aus dem Pongau mit einem Sexvideo erpresst und insgesamt 15.000 Euro von ihr gefordert haben. Das eingeschüchterte Mädchen zahlte sogar einen Teil, bis eine Freundin "Stopp" sagte.

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Sbg. Am Beginn der Brutalo-Romanze stand der Umstand, dass ein 16-jähriger Russe laut Polizei vom Geschlechtsverkehr mit einer 17-jährigen Salzburgerin teilweise unbemerkt Videos angefertigt hatte.

Danach soll der Bursche nach Aussagen des Opfers 5.000 Euro gefordert haben, ansonsten würde er die Videos weiterschicken. Die junge Pongauerin bezahlte die gesamte geforderte Summe. Doch der Erpresser bekam den Hals nicht voll und wollte zunächst noch einmal 4.000, dann verdoppelte er die Forderung kurzerhand, schließlich wollte er 10.000 Euro- sonst würde er das Video von seinem Smartphone aus viral gehen, und auch ein 20-jähriger türkischer Kumpel von ihm hätte die Aufnahmen am Smartphone und auch er würde die Clips weiterschicken.

Die Übergabe des Geldes wurde laut orf.at für Dienstagabend, 19.00 Uhr, vereinbart. Am selben Tag vertraute sich das Opfer einer Freundin an. Diese erstattete laut Polizei um 18.31 Uhr Anzeige. Deshalb wurde eilig ein Einsatz organisiert. Um 19.00 Uhr wurde die 17-Jährige nämlich von den beiden mutmaßlichen Tätern per Messengerdienst zum Übergabeort dirigiert. Dort warteten die beiden in einem Pkw. 

Bei  der folgenden Übergabe versuchte die Polizei, den 16- und den 20-Jährigen festzunehmen. Beiden gelang vorerst die Flucht mit dem Auto – allerdings nicht lange. Sie konnten wenige Minuten später festgenommen werden. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Beschuldigten in die Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein (Tennengau) eingeliefert. Dort sitzen sie jetzt in Untersuchungshaft. 

Die Smartphones der beiden Verdächtigen wurden sichergestellt. Sie werden jetzt ausgewertet. Auch der genaue Tathergang muss noch rekonstruiert werden. Denn wenn der 20-Jährige tatsächlich das Sexvideo weitergeleitet bekommen habe, dann sei zusätzlich zur Erpressung auch eine Anzeige nach dem Kinderpornographie-Paragraphen des Strafgesetzbuches möglich, sagt eine Polizeisprecherin. 

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