Rassismus als Motiv

50-Jähriger erschoss Nachbarn: Doch keine Notwehr

09.03.2026

Vor Gericht kündigte die Strafverteidigerin Astrid Wagner eine Lebensbeichte des Angeklagten an. 

Zur Vollversion des Artikels
© oe24/Roman Fuhrich: Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner.
Zur Vollversion des Artikels

Mit einer Überraschung hat am Montag am Landesgericht der Mordprozess gegen einen 50-jährigen Mann begonnen, der am frühen Morgen des 11. Oktober 2025 in einer Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt seinen Nachbarn vorsätzlich erschossen haben soll. Der Angeklagte, der sich bisher mit Notwehr verantwortet hatte, hielt diese Version nicht mehr aufrecht. "Er hat vor, eine Lebensbeichte abzulegen", kündigte Verteidigerin Astrid Wagner zu Beginn der Verhandlung an.

Zuvor hatte der Mann in mehreren Einvernahmen und bei einer Tatortbesichtigung geschildert, der Nachbar sei mit einem Messer auf ihn zugelaufen. Diese Darstellung zog er jetzt zurück, er habe sich das Messer nur "eingebildet", gab er vor einem Schwurgericht an. Weder im Stiegenhaus noch in der Wohnung des Opfers war ein Messer gefunden worden. Die Staatsanwältin wertete die Angaben des Beschuldigten daher von Anfang an als Schutzbehauptungen.

Rauferei im Stiegenhaus

Der tödliche Schuss sei "mehr oder weniger ein Unfall" gewesen, sagte der Österreicher. Der Nachbar habe gegen seine Tür getreten, als er gerade von einem Tankstellenbesuch nach Hause gekommen sei. Es sei zu einer Rauferei gekommen. Der Angeklagte schlug dem Opfer während dieser Auseinandersetzung so hart ins Gesicht, dass sein Nasenbein zertrümmert wurde, und würgte ihn, sodass das linke Zungenbeinhorn und der rechte obere Schildknorpelhorn des Opfers brachen, berichtete Gerichtsmediziner Christoph Reisinger bei der Erstattung seines Gutachtens.

Daraufhin soll der Angeklagte sich kurz in seine Wohnung zurückgezogen haben. Der 33-jährige Nachbar habe aber weiter gegen die Tür getreten und gerufen, dass er ihn - den Angeklagten - abstechen wolle, erzählte dieser. Durch den Türspion will der 50-Jährige einen vermeintlichen messerähnlichen Gegenstand gesehen haben. Er habe "etwas blitzen gesehen", darauf seinen Revolver geholt, die Tür aufgemacht und gerufen: "Hör jetzt auf mit dem Scheiß, sonst rufe ich die Polizei!"

 Angeklagter hatte drei Promille im Tatzeitpunkt

Der Nachbar habe überraschend so stark gegen sein Knie getreten, dass sich durch den Schmerz "dieser blöde Schuss" gelöst habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der ehemalige Sportschütze gab an, davon ausgegangen zu sein, dass leere Patronen in den ersten drei Trommelkammern gewesen wären. "Ich wollte ihm nur Angst machen", sagte er.

Der 33-Jährige, der aus dem Iran nach Österreich geflüchtet war, verblutete durch den Oberkörperstreckschuss vor der Tür des Angeklagten. Daraufhin rief dieser die Polizei.

Ihr Mandant habe "in Panik" und auch aufgrund seiner starken Alkoholisierung - laut Gutachten hatte er einen Blutalkoholwert von drei Promille - den Revolver, den er in den Hosenbund gesteckt hatte, herausgenommen, "um ihn (den Nachbarn, Anm.) zu schrecken. Plötzlich hat sich dann dieser Schuss gelöst. Er hat nicht gezielt", hatte zuvor Verteidigerin Astrid Wagner dargetan.

Staatsanwältin ging von rassistischem Motiv aus

Die Staatsanwältin ging demgegenüber von einem Tötungsvorsatz aus und unterstellte dem Angeklagten fremdenfeindliche bzw. rassistische Beweggründe. Laut Notrufprotokoll sagte er zu den Beamten, sein Nachbar sei ein "Scheißausländer", der Drogen verkaufe und "das gehöre ihm eh." Nach seiner Festnahme soll er nationalsozialistische Parolen, wie "Sieg Heil, ihr Arschlöcher" und "Heil Hitler" von sich gegeben haben. Der Schütze - seit 2023 ohne Beschäftigung - habe "Fremden gegenüber eine negative Einstellung", was in der Wohnhausanlage bekannt gewesen sei, betonte die Staatsanwältin. Auch Freunde des Mannes erwähnten in Einvernahmen rechtsradikale Tendenzen. "Ich war selbst mit einer Ausländerin verheiratet", wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück.

Die am Tatort tätigen Polizisten bekräftigten demgegenüber die seinerzeit offen zur Schau gestellte Fremdenfeindlichkeit des Mannes. Nachdem er zunächst die Beamten beleidigt hatte, weil sie ihm keinen Weißwein nachschenkten, ehe er festgenommen wurde, habe er sich über den Toten ausgelassen. "Er hat erzählt, dass er in einem Schützenverein war und gut abgeschnitten hat. Dann hat er gesagt, er habe die Iraker-Sau niederblasen", gab ein Polizist als Zeuge an. Auch an die Aussage "Hob i eahm jetzt wirklich umbracht?" konnte er sich erinnern.

"One shot, one kill"

Eine Polizistin berichtete, der Angeklagte habe mehrfach "Sieg heil!" und "Heil Hitler!" gerufen: "Ich hab' ihm gesagt, dass das zur Anzeige gebracht wird. Das war ihm egal." Sie hörte auch, wie der 50-Jährige rief, der Getötete habe es "verdient". Er habe diesen als "iranische Sau" bezeichnet (der 33-Jährige stammte aus dem Iran und nicht aus dem Irak, Anm.). "Ist er eigentlich tot?", habe der Angeklagte von ihr wissen wollen.

Als sie das bestätigte, habe er das mit der Bemerkung "One shot, one kill" quittiert: "Das war so prägend für mich, dass ich es mir gemerkt habe." Die Zeugin betonte darüber hinaus, sie habe beim Angeklagten "keine offensichtlichen Verletzungen" gesehen, was dafür sprach, dass vom Getöteten keine groben Tätlichkeiten ausgegangen sein dürften.

Bereits im August 2025 hatte der Angeklagte die Fußmatte des späteren Opfers angezündet. Zudem hatte der Angeklagte regelmäßig bis spät in die Nacht laut Technomusik gehört, was den Nachbarn übel aufgestoßen war. Auch andere Hausbewohner litten unter der regelmäßigen Beschallung. "Jeden Tag fast. Es war so laut. Die Gläser haben gewackelt", berichtete eine 23-Jährige, die direkt unter dem Angeklagten gelebt hatte. Es sei oft "über Stunden gegangen". In der Nacht, als der 33-Jährige starb, hatte sie um 3.15 Uhr mit ihrem Handy die über ihr laufende, basslastige Musik aufgenommen.

Zeugin über Opfer: "Ein toller Mensch"

Am Balkon habe sie öfter "ausländerfeindliche Bemerkungen" des Angeklagten vernommen, gab die 23-Jährige weiter an. Der Getötete sei dagegen "ein toller Mensch" gewesen: "Sympathisch. Kann man gar nix sagen."