Vor Gericht kündigte die Strafverteidigerin Astrid Wagner eine Lebensbeichte des Angeklagten an.
Mit einer Überraschung hat am Montag am Landesgericht der Mordprozess gegen einen 50-jährigen Mann begonnen, der am frühen Morgen des 11. Oktober 2025 in einer Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt seinen Nachbarn vorsätzlich erschossen haben soll. Der Angeklagte, der sich bisher mit Notwehr verantwortet hatte, hielt diese Version nicht mehr aufrecht. "Er hat vor, eine Lebensbeichte abzulegen", kündigte Verteidigerin Astrid Wagner zu Beginn der Verhandlung an.
Ihr Mandant, der am frühen Morgen zum wiederholten Male in unerträglicher Lautstärke Techno-Musik gehört hatte ("Er hört schlecht, Gott sei Dank hat er heute sein Hörgerät mit"), habe Angst bekommen, als der Nachbar, mit dem er seit mehreren Jahren Tür an Tür lebte, deshalb bei ihm anklopfte, führte Wagner aus. An der Tür habe es "eine körperliche Auseinandersetzung" gegeben: "Leider hat er eine Waffe gehabt." Ihr Mandant habe "in Panik" und auch aufgrund seiner starken Alkoholisierung den Revolver, den er in den Hosenbund gesteckt hatte, herausgenommen, "um ihn (den Nachbarn, Anm.) zu schrecken. Plötzlich hat sich dann dieser Schuss gelöst. Er hat nicht gezielt", schilderte Wagner.
Staatsanwältin ging von rassistischem Motiv aus
Die Staatsanwältin ging demgegenüber von einem Tötungsvorsatz aus und unterstellte dem Angeklagten fremdenfeindliche bzw. rassistische Beweggründe. Beim Getöteten handelte es sich um einen aus dem Iran nach Österreich Geflüchteten. Der Mann war im Todeszeitpunkt 33 Jahre alt. Der Schütze - seit 2023 ohne Beschäftigung - habe "Fremden gegenüber eine negative Einstellung", was in der Wohnhausanlage bekannt gewesen sei, betonte die Staatsanwältin. Im vergangenen August habe er dem späteren Opfer die Fußmatte vor dessen Tür angezündet.
Als Sportschütze hatte der 50-Jährige Zugang zu Schusswaffen. Den Revolver, mit dem er den Nachbarn tötete, besaß er legal.
Gewürgt, zu Boden geschlagen und erschossen
Zunächst dürfte der Angeklagte das Opfer an seiner Wohnungstür gewürgt haben. Darauf deuteten Brüche des linken Zungenbeinhorns und des rechten oberen Schildknorpelhorns hin, die Gerichtsmediziner Christoph Reisinger bei der Obduktion der Leiche entdeckte. Fest steht, dass er dem 33-Jährigen jedenfalls einen derart wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzte, dass dessen Nasenbein zertrümmert wurde und der jüngere Mann zu Boden stürzte.
Als der 33-Jährige sich aufrichtete, zog der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Revolver aus seinem Hosenbund und schoss dem Nachbarn in den Oberkörper.
Das Opfer verblutete
Das Projektil beschädigte die Bauaorta. Der 33-Jährige verblutete an der fremden Türschwelle.
Der Schütze rief in weiterer Folge selbst die Polizei an und erklärte, sein Nachbar habe gegen seine Tür getreten und ihm gedroht, ihn umzubringen. Zudem sei der 33-Jährige mit einem Messer auf ihn zugelaufen, er habe aus Notwehr schießen müssen. Weder im Stiegenhaus noch in der Wohnung des Opfers wurde ein Messer gefunden. Die Staatsanwältin wertete die Angaben des Beschuldigten daher von Anfang an als Schutzbehauptungen. Wie sie in ihrer Anklageschrift ausdrücklich festhielt, soll der 50-Jährige den Getöteten den eintreffenden Polizisten gegenüber als "Scheißausländer" bezeichnet, des Drogenverkaufs bezichtigt und geäußert haben, "das gehöre ihm eh."