Vier Jahre Haft

Babysitter soll Buben missbraucht haben

19.01.2007

Zu vier Jahren Haft ist am Freitag im Innsbrucker Landesgericht ein 33-jähriger Babysitter verurteilt worden.

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© buenas dias
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Der Verurteilte soll sich über einen Zeitraum von sieben Jahren immer wieder an zwei Buben vergangen haben. Richter Peter Friedrich schenkte den Aussagen der Opfer Glauben und sprach den Angeklagten zweifelsfrei wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Richter: Warum sollten Kinder lügen?
"Es gibt genau drei Leute, die sagen können, was wirklich passiert ist. Das sind die zwei Opfer und der Angeklagte," sagte der Richter. Die Aussagen der Buben wurden dem Gericht am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Video vorgespielt. Gerade für die bei der Einvernahme 13-jährigen Burschen sei es sicher nicht leicht gewesen, solche Vorfälle zuzugeben. Deshalb bestehe auch kein Grund anzunehmen, dass sie den Angeklagten ungerechtfertigt belastet hätten, meinte Friedrich in der Urteilsbegründung.

Vergewaltigung nicht bewiesen
Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der Innsbrucker freigesprochen. Ob eine Vergewaltigung stattgefunden habe, könne man nicht mit Sicherheit sagen, deshalb entschied der Richter im Zweifel für den Angeklagten.

Der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren. Als mildernd wertete der Richter die "eingeschränkte Disposition" des Beschuldigten. Dass der 33-Jährige bereits vorbestraft war, die Tat sich mehrfach wiederholt habe und der lange Tatzeitraum waren Erschwernisgründe.

Eltern ohne Verantwortungsgefühl
"Das gesellschaftliche Betreuungssystem hat in diesem Fall versagt", sagte Staatsanwältin Erika Wander. Beide Kinder wären in ein soziales Randmilieu hineingeboren worden und hätten von den Eltern nicht die verdiente Zuwendung bekommen. Eines der Opfer sei bereits im Alter von zwei Jahren das erste Mal in einen Hort abgeschoben worden. Später hätten die Mütter dann dem Angeklagten die Kinder "aufs Auge gedrückt".

Hinweise auf Missbrauch blieben unberücksichtigt
Obwohl es bei beiden immer wieder Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben habe, hätten weder die zahlreichen Betreuer noch die Eltern etwas unternommen. "Man kann behutsames Vorgehen auch übertreiben," stellte die Staatsanwältin fest. Der Angeklagte sei der Erste gewesen, der sich um die Kinder gekümmert hätte. "Sie waren ihm dafür auch unendlich dankbar. Doch dann ist es den berühmten Schritt zu weit gegangen", führte Wander aus.

Verteidiger bezweifelt Kompetenz der Sachverständigen
Lothar Stix, der Verteidiger des mutmaßlichen Kinderschänders, zweifelte die Kompetenz der psychologischen Sachverständigen an und legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Die Zeugenaussagen der Opfer seien durch die Psychologin beeinflusst worden, sagte er.

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