Zu vier Jahren Haft ist am Freitag im Innsbrucker Landesgericht ein 33-jähriger Babysitter verurteilt worden.
Der Verurteilte soll sich über einen Zeitraum von sieben Jahren immer wieder an zwei Buben vergangen haben. Richter Peter Friedrich schenkte den Aussagen der Opfer Glauben und sprach den Angeklagten zweifelsfrei wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Richter: Warum sollten Kinder lügen?
"Es gibt genau drei
Leute, die sagen können, was wirklich passiert ist. Das sind die zwei Opfer
und der Angeklagte," sagte der Richter. Die Aussagen der Buben wurden dem
Gericht am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Video
vorgespielt. Gerade für die bei der Einvernahme 13-jährigen Burschen sei es
sicher nicht leicht gewesen, solche Vorfälle zuzugeben. Deshalb bestehe auch
kein Grund anzunehmen, dass sie den Angeklagten ungerechtfertigt belastet
hätten, meinte Friedrich in der Urteilsbegründung.
Vergewaltigung nicht bewiesen
Vom Vorwurf der Vergewaltigung
wurde der Innsbrucker freigesprochen. Ob eine Vergewaltigung stattgefunden
habe, könne man nicht mit Sicherheit sagen, deshalb entschied der Richter im
Zweifel für den Angeklagten.
Der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren. Als mildernd wertete der Richter die "eingeschränkte Disposition" des Beschuldigten. Dass der 33-Jährige bereits vorbestraft war, die Tat sich mehrfach wiederholt habe und der lange Tatzeitraum waren Erschwernisgründe.
Eltern ohne Verantwortungsgefühl
"Das gesellschaftliche
Betreuungssystem hat in diesem Fall versagt", sagte Staatsanwältin Erika
Wander. Beide Kinder wären in ein soziales Randmilieu hineingeboren worden
und hätten von den Eltern nicht die verdiente Zuwendung bekommen. Eines der
Opfer sei bereits im Alter von zwei Jahren das erste Mal in einen Hort
abgeschoben worden. Später hätten die Mütter dann dem Angeklagten die Kinder
"aufs Auge gedrückt".
Hinweise auf Missbrauch blieben unberücksichtigt
Obwohl es
bei beiden immer wieder Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben habe,
hätten weder die zahlreichen Betreuer noch die Eltern etwas unternommen.
"Man kann behutsames Vorgehen auch übertreiben," stellte die Staatsanwältin
fest. Der Angeklagte sei der Erste gewesen, der sich um die Kinder gekümmert
hätte. "Sie waren ihm dafür auch unendlich dankbar. Doch dann ist es den
berühmten Schritt zu weit gegangen", führte Wander aus.
Verteidiger bezweifelt Kompetenz der Sachverständigen
Lothar
Stix, der Verteidiger des mutmaßlichen Kinderschänders, zweifelte die
Kompetenz der psychologischen Sachverständigen an und legte
Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Die Zeugenaussagen der Opfer
seien durch die Psychologin beeinflusst worden, sagte er.