Der Tschetschene soll der Drahtzieher der Auseinandersetzung in Meidling gewesen sein.
Im Prozess um einen brutalen Angriff auf arabisch aussehende Männer am 7. Juli 2024 am Bahnhof Meidling in Wien hat am Mittwoch der mutmaßliche Haupttäter sechs Jahre Haft ausgefasst. Der 25-Jährige wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung als Anstifter und wegen gemeinschaftlicher schwerer Gewalt als Mittäter verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, er meldete volle Berufung an.
Ein weiterer Beschuldigter (21) bekam 30 Monate auf Bewährung. Er soll einen psychischen Tatbeitrag geleistet haben. Er gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, deshalb ist der Richterspruch auch nicht rechtskräftig. Am letzten Verhandlungstag waren noch fünf Zeugen am Wort, die den Hauptangeklagten Abu Bakar D. größtenteils entlasteten. Dabei handelte es sich um bereits in den ersten Verhandlungstagen verurteilte Jugendliche bzw. junge Erwachsene. In der Causa standen insgesamt 24 Angeklagte vor Gericht.
Hauptangeklagter nicht geständig
Der 25-jährige D. soll zum Angriff in Meidling aufgerufen haben. Er war nicht geständig. Es gäbe gegen ihn "keinen einzigen Beweis" zu den vom Staatsanwalt vorgetragenen Vorwürfen: "Vieles hier stimmt nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich auf der Meidlinger Hauptstraße war, aber auf der anderen Seite. Und ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe", sagte der 25-Jährige, der mit Hand- und Fußfesseln aus der Haft vorgeführt wurde. Er habe die jungen Tschetschenen von dem Angriff abhalten wollen. "Wenn ich zu einer Schlägerei aufrufe, dann mach ich das nicht öffentlich." Es habe sich um ein "fragwürdiges Verfahren" und um eine "fragwürdige Anklage" gehandelt, sagte er in seinen Schlussworten. Von 23 Personen hätten ihn nur zwei belastet und auch deren Aussagen seien "fragwürdig" gewesen.
Monatelanger Bandenkrieg
Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.
Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und laut Anklage sich als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine "Konferenz" ein, auf der er darlegte, "wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden", zitierte die Anklage aus einer Instagram-Story des Tschetschenen. Bei den Opfern in Meidling handelte es sich übrigens nicht um Syrer, sondern um Afghanen. Syrer hatte die teilweise bewaffnete Horde gar nicht angetroffen, als man sich wie vereinbart am Schedifkaplatz traf und dann Richtung Philadelphiabrücke zog, um sich "an Syrern zu rächen".
25-Jähriger als Anführer fungiert
Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass es sich bei dem 25-Jährigen um den Anführer gehandelt habe. Er habe die Leute abgeholt, ging bei der Gruppe voran, teilte die Leute ein und zeigte auf die Opfer. Videos und Chats seien "belastende Beweise" gewesen. "Die Zusammenrottung der Angriffsgruppe geht auf das Konto von D.", sagte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dass er die Leute von den Vorgängen abhalten wollte, seien "Schutzbehauptungen" gewesen. Denn dass es diese "Konferenz" in Floridsdorf gegeben hat, hatte der 25-Jährige zugegeben.
Mildernd wurden beim Hauptangeklagten gewertet, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend sind seine einschlägigen Vorstrafen, die Rolle als Anführer, das Zusammenkommen von Vergehen und Verbrechen, die Begehung innerhalb einer Probezeit und der Angriff mit Waffen.
Urteil wegen Raubes noch offen
Der 25-Jährige wurde in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Die Entscheidung vom heutigen Mittwoch wurde deshalb nicht als Zusatzstrafe ausgesprochen, da das Urteil zum Raub noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.
Die Verhandlung rund um die Gewaltattacke hätte bereits vergangene Woche zu Ende gehen sollen, jedoch war der Hauptangeklagte über die letzten Zeugen, die ihn belasteten, so erbost, dass er weitere Zeugen beantragte. "Zum Vorfall in der letzten Woche, es tut mir leid, dass ich so ausgerastet bin. Aber ich hatte Schmerzen im Magen und an den Füßen."