Verein bleibt Eigentümer

Rechtsstreit um Synagoge Kobersdorf beendet

14.01.2011

Eine IKG-Klage auf Rückabwicklung des Verkaufes wurde nun abgewiesen.

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© Reuters
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In einem seit Jahren geführten Rechtsstreit um die Synagoge im burgenländischen Kobersdorf hat das Oberlandesgericht Wien entschieden: Die von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien gegen den "Verein zur Erhaltung und kulturellen Nutzung der Synagoge" eingebrachte Klage auf Rückabwicklung des Verkaufes der Synagoge wurde abgewiesen, berichtete am Freitag der "Kurier" im Internet (Burgenland). Ein Antrag der IKG auf Revision wurde vom Gericht abgelehnt.

Urteil rechtskräftig
"Die Entscheidung ist rechtskräftig, der Fall ist ausjudiziert. Es gibt nun kein Rechtsmittel mehr gegen das Urteil. Die Synagoge bleibt im Eigentum unseres Vereins", sagte dessen Obfrau Naama Magnus gegenüber dem "Kurier". Man wolle nun das Gebäude mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sanieren. "Wir hoffen, dass wir die Subvention des Landes, die während der Dauer des Verfahrens ausgesetzt wurden, nun wieder erhalten", so Magnus. In der Synagoge solle es auch wieder Kulturveranstaltungen geben.

Muzicant: "Synagoge wird weiter verfallen"

"Damit wird der Verfall der Synagoge weitergehen. Es ist die letzte Synagoge in diesem Zustand, die noch steht", wird der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Ariel Muzicant, von der Tageszeitung zitiert. Nach der Ablehnung des Revisionsantrages der IKG sei unklar, ob die Kultusgemeinde eine museale Einrichtung zur Erinnerung an die sieben heiligen jüdischen Gemeinden des Burgenlandes, wie sie für Kobersdorf geplant gewesen sei, im Burgenland realisieren werde.

1860 erbaut
Die Synagoge von Kobersdorf wurde 1860 erbaut. Während des Novemberpogroms 1938 verwüstet, überstand das Gebäude als eine der wenigen Synagogen in Österreich die Zeit des Nazi-Regimes. 1994 verkaufte die IKG die Synagoge an den Verein. Rund um die Sanierung und die Einrichtung eines kulturellen Zentrums, beides laut IKG Auflagen für den Verkauf, kam es schließlich zum Rechtsstreit. Nachdem in erster Instanz die Kultusgemeinde recht bekommen hatte, entschied das Gericht in zweiter Instanz für den Verein.

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