Neuerliche Kontrolle
E-Scooter-Irrsinn in Wien: Schnellster mit 89 km/h
14.05.2026Bei einer Schwerpunktaktion der Radl-Cops mit Fokus auf Fahrrad- und E-Scooter fielen wieder einmal die kleinen e-motorisierten Flitzer auf, die teils mit Geschwindigkeiten getestet wurden, die nicht einmal Autos im Stadtgebiet haben sollen.
Wien. Die Gesetze für E-Scooter sind seit 1. Mai eigentlich verschärft: Helmpflicht für Unter-16-Jährige, erst ab 12 darf man überhaupt damit fahren, dazu bedarf es Blinker, Bremsen und Licht sowie einer Glocke und nur DEINE Person darf am Deck stehen und muss zwingend den Radweg benutzen, sofern einer vorhanden ist. Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten! Was bei den Kampagnen zu den neuen Vorschriften leider vergessen wurde, ist, die Klientel daran zu erinnern, dass E-Scooter nur 25 km/h fahren dürfen.
Wie berichtet, gab es schon vergangenes Wochenende einen Riesen-Aufreger, wonach bis zu 50 Teenie-Scooter-Boys sich via TikTok auf der Donauinsel verabredet haben, um dort im Konvoi auf den Gehwegen mit teils beachtlichen Geschwindigkeiten zur Lobau mehr zu düsen, als zu fahren. Sechs Burschen wurden von der Polizei angehalten und angezeigt. Die Konsequenz: Videos und Fotos von der Aktion wurden von den Kids wie Trophäen auf sozialen Medien geteilt.
Langsamer wurde jedenfalls keiner. Das zeigt auch die Bilanz des uniformierten Fahrraddienstes der Landesverkehrsabteilung, der am Mittwoch eine Schwerpunktaktion mit speziellem Augenmerk auf Fahrrad- und E-Scooter Lenker im Stadtgebiet durchführte. Im Zuge von Rollentestungen wurden bei den rasenden Rollern Geschwindigkeiten von bis zu 89 km/h festgestellt. Weitere E-Scooter erreichten Geschwindigkeiten von 68, 51, 48, 43 und 38 km/h statt der erlaubten 25 km/h. In einem Fall wurde ein E-Scooter beschlagnahmt, da der Lenker weder über einen Wohnsitz im Bundesgebiet noch über Bargeld verfügte.
Sonst wurden bei Fahrrädern als auch bei den Flitze-Scootern Rotlichtverstöße, das illegale Befahren von Gehsteigen und Fußgängerzonen sowie Alkohol- und Suchtmittelbeeinträchtigungen geahndet: Dabei wurden insgesamt 74 Organmandate in der Höhe zusammengerechnet 3.220 Euro ausgestellt sowie 25 Anzeigen gelegt. Ein E-Scooterfahrer und vier Radler waren nachgewiesenermaßen betrunken und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.