Mordprozess
Einbrecher erschossen: Schütze spricht von Irrtum
08.05.2026Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli 2025 in der Stadt Salzburg ist am Freitag der Schütze wegen Mordes in Salzburg vor Gericht gestanden.
Der 66-Jährige soll den 31-Jährigen aus einer Entfernung von rund neun Metern mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet haben. Der Verteidiger sprach hingegen von Notwehr oder einer "irrtümlichen Annahme einer Notwehr". Der Angeklagte sagte, er habe den Mann nicht töten wollen.
Einbrecher erschossen: Schütze droht lebenslange Haft
Der 66-jährige Hausbewohner gab nach dem Vorfall gegenüber der Polizei an, dass er im Haus auf die zwei Personen - der ungarische Einbrecher verübte die Tat mit seiner Lebensgefährtin - aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war, weil er aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen worden sei.
Heimkehrender Bewohner überraschte Einbrecher
Der Angeklagte ist gerichtlich unbescholten und befindet sich seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-jährige Einbrecher war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen. Das Paar soll den Maschendrahtzaun zum Wohnhaus aufgeschnitten haben und über den Garten zur Terrasse gelangt sein. Dort sammelte das Duo Beute aus dem Haus zusammen. Nachdem sie bereits einen Teil des Diebesguts weggebracht hatten, kehrten sie zum Haus zurück. Dabei wurden sie vom heimkommenden Bewohner überrascht, der den Einbrecher erschoss.
Die am Tatort gefasste Komplizin (30) wurde im Dezember am Landesgericht Salzburg zu einer Strafe von 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt, verurteilt. Sie dürfte im Sommer 2025 ihrem neuen Partner nach Salzburg gefolgt sein und gemeinsam mit ihm zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.
Laut Staatsanwältin "Schutzbehauptung" des Beschuldigten
Die beiden Einbrecher hatten das Wohnhaus, das der Schwester des Angeklagten gehört, für unbewohnt gehalten, erklärte die Staatsanwältin bei dem Geschworenenprozess am Landesgericht Salzburg. Als der Beschuldigte nach Hause kam und bemerkte, dass die Türe zum Vorhaus leicht geöffnet war und die Zierdecke auf seiner Waffenkassette fehlte, sei er davon ausgegangen, dass sich Einbrecher im Haus aufhielten. Aber statt die Polizei zu rufen, habe er die Waffenkassette entsperrt, eine bereits geladene Waffe herausgeholt, diese repetiert und einen Warnschuss abgegeben. Die Einbrecher hätten alles fallengelassen und seien über den Wintergarten und die Terrasse aus dem Haus gelaufen.
Daraufhin sei der Angeklagte den beiden nachgelaufen. Er habe auf der Terrasse zwei Warnschüsse abgegeben, als die Flüchtenden schon im Garten waren, sich dann niedergekniet, um besser zielen zu können, und einen Schuss auf den Körper des Ungarn abgefeuert, schilderte die Staatsanwältin. Das Projektil durchdrang den Hinterkopf des Mannes. Die Komplizin habe noch versucht, die Blutung zu stillen, und um Hilfe geschrien. Eine Nachbarin habe die Polizei verständigt.
Die Version des Angeklagten, er sei vom Einbrecher mit einem Messer attackiert worden, und auch seine spätere Version im Zuge der Tatrekonstruktion, der Einbrecher habe ihn mit einer Flexscheibe attackiert, bezeichnete die Staatsanwältin als nicht glaubwürdig und als Schutzbehauptung. Auf dem Messer, das auf der Terrasse lag, sei keine DNA-Spur des Angeklagten gefunden worden. "Es gab keinen Angriff. Der Angeklagte versucht, einen Rechtfertigungsgrund zu finden", erklärte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe wohl deshalb geschossen, weil der Einbrecher nach den Warnschüssen offenbar nicht stehen geblieben sei und damit aus der Sicht des Angeklagten mangelnden Respekt gezeigt habe.
Verteidiger: "Es war jedenfalls eine irrtümliche Annahme von Notwehr"
Verteidiger Kurt Jelinek hingegen sagte, dass der Hausbewohner von einem Angriff des Einbrechers ausgegangen sei. Er habe Angst gehabt, zudem sei im Garten die Sicht durch die Bäume eingeschränkt gewesen. "Er hat ihn nicht töten wollen." Wenn es sich nach dem Strafrecht nicht um Notwehr handle, "dann ist es jedenfalls eine irrtümliche Annahme von Notwehr". Der Diplomingenieur habe sich sein Leben lang nichts zuschulden kommen lassen, er sei ein guter Mensch und habe auch seine 90-jährige Mutter, die im Rollstuhl sitzt, gepflegt. In Richtung Staatsanwältin sagte der Verteidiger, er wundere sich, dass man die ungarische "Kriminaltouristin" als glaubwürdig darstelle.
Der bisher unbescholtene Angeklagte selbst sagte zur vorsitzenden Richterin: "Ich bedauere es sehr, dass der Einbrecher tödliche Verletzungen erlitten hat. Es war nicht meine Absicht. Ich hatte Todesangst." Der Mann habe ein "angsteinflößendes Äußeres" gehabt. Als er selbst dann die Waffe instinktiv schützend vor sich gehalten habe, sei der Mann rückwärts gegangen, "für mich zu langsam". Auf der Terrasse habe er noch "halt, stopp" gerufen, um die Situation zu stoppen. Der Einbrecher habe dann eine "Katapultstellung" eingenommen, sich umgedreht, mit einem "blitzenden Gegenstand" in der Hand. "Ich dachte, er hat ein Messer in der Hand, in Wahrheit war es diese Trennscheibe."
Daraufhin habe er zwei Warnschüsse abgegeben und, nach einer Handbewegung des Mannes, auf dessen Schulter gezielt, wobei er selbst leicht ausgerutscht sei. Auf die Frage der Vorsitzenden, ob er die Situation heute anders bewerten würde, antwortete der Beschuldigte mit "Nein". Der Mann sei ja auch auf ihn zugegangen, das habe gezeigt, dass er gewalttätig sei, erklärte der Angeklagte noch und meinte zudem, seiner Meinung nach habe es noch einen dritten Täter gegeben, im Haus habe der Holzboden geknarrt.
Festnahme wegen Tatbegehungsgefahr
Die Festnahme des 66-Jährigen im vergangenen Herbst wurde übrigens wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann habe trotz der laufenden Ermittlungen und eines gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess soll kommenden Montag fortgesetzt werden.