War es Notwehr oder Mord? Während der 66-jährige Hausbesitzer sagt, er habe den ungarischen Einbrecher (31) in Notwehr getötet, spricht die Staatsanwaltschaft von Mord.
Salzburg. Das ist wohl der Prozess des Jahres: Jener Hausbesitzer (66), der Ende Juli vergangenen Jahres einen Einbrecher erschossen hatte, muss sich ab morgen am Salzburger Landesgericht wegen Mordverdachts verantworten.
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Der Angeklagte ist gerichtlich unbescholten und befindet sich seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-Jährige war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen.
Auf flüchtenden Einbrecher geschossen
Der 66-jährige Bewohner sagte später zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Bei seiner Einvernahme sprach der Angeklagte weiter von Notwehr, jedoch hätten die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war. Der Ungar wurde aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen. Er verstarb wenig später in einem Krankenhaus.
Schusswaffe legal gekauft
Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte im Herbst in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat. Außerdem habe sein Mandant in der Angst, dass sich weitere Einbrecher im Haus befinden, unter enormem Stress gestanden.
Monate später festgenommen
Der Salzburger hatte die Schusswaffe 2024 legal gekauft. Die Polizei verhängte nach dem tödlichen Vorfall ein Waffenverbot gegen den 66-Jährigen. Zudem blieb der Schütze zunächst auf freiem Fuß. Kurz nachdem der Angeklagte im Oktober seine Pistole von der Polizei zurückverlangte mit der Begründung, er brauche Schutz vor sogenannten Dämmerungseinbrechern, wurde er festgenommen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Kommt das Gericht aber zur Entscheidung, dass eine Notwehrüberschreitung vorlag, liegt die Strafdrohung bei bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.