Schärferes Gesetz

Erste Raser-Bilanz: So viele Autos wurden bisher beschlagnahmt

17.04.2024

In acht von neun Bundesländern wurde Extrem-Rasern vorübergehend das Auto abgenommen.

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© fotokerschi
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Durch die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in der Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Nun liegt eine erste Zwischenbilanz des Innenministeriums vor.

Demnach wurden bisher 21 Autos in acht Bundesländern beschlagnahmt. Spitzenreiter ist Niederösterreich mit 7 Beschlagnahmungen, Salzburg ist das einzige Bundesland mit bisher noch weißer Weste.

Nur selten versteigert

Allerdings wird in den meisten Fällen die Beschlagnahmung wieder aufgehoben und das Auto nicht versteigert. Dabei spielt auch ein Schlupfloch im Gesetz eine Rolle. Wenn es sich etwa bei Autobesitzer und Lenker nicht um dieselbe Person handelt, kann das Auto nicht versteigert werden. Dies ist auch der Fall, wenn das Fahrzeug geleast ist.

So raste etwa Ende März ein 36-jähriger Serbe aus der Schweiz mit 223 km/h über die Westautobahn. Weil ihm der weiße BMW 530i aber nicht gehörte, konnte das Auto nicht versteigert werden.
  

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