Schärferes Gesetz

Erste Raser-Bilanz: So viele Autos wurden bisher beschlagnahmt

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In acht von neun Bundesländern wurde Extrem-Rasern vorübergehend das Auto abgenommen.

Durch die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in der Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Nun liegt eine erste Zwischenbilanz des Innenministeriums vor.

Demnach wurden bisher 21 Autos in acht Bundesländern beschlagnahmt. Spitzenreiter ist Niederösterreich mit 7 Beschlagnahmungen, Salzburg ist das einzige Bundesland mit bisher noch weißer Weste.

Nur selten versteigert

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